Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab Dienstag staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen, wie die zuständige Förderbank KfW mitteilte. Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Die Anzahl der Förderungen pro Monat ist zuletzt zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen der Bundesregierung.