Städte wie Stuttgart können in eigener Regie Fahrverbote verhängen und müssen nicht auf die Blaue Plakette auf Bundesebene warten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Was denken Stuttgarter über das Urteil?

Stuttgart - Städte können in Umweltzonen in eigener Regie Fahrverbote verhängen, wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte nicht mit anderen Maßnahmen eingehalten werden können. So lautet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

 

Die Vorgeschichte des Urteils begann schon im vergangenen Jahr. Ausgelöst hatte das Verfahren die Deutsche Umwelthilfe. Im September 2017 setzte sie sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durch. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte geurteilt, dass die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten und dazu auch Fahrverbote für Diesel Euro 5 und schlechter nötig seien, und zwar nicht nur wie in Düsseldorf auf einzelnen Straßen, sondern im kompletten Stadtgebiet. Gegen dieses Urteil hatte das Land Baden-Württemberg Revision eingelegt. Das Gericht in Leipzig entschied nun aber, dass das Urteil aus Stuttgart nicht zu beanstanden ist – und Fahrverbote ab Herbst 2019 rechtlich möglich sind.

Was sagen die Menschen in Stuttgart zu dem Urteil? Halten Sie Fahrverbote für Diesel in der Innenstadt für sinnvoll? Sehen Sie die Antworten in der Video-Umfrage unserer Kollegen von StuggiTV.