Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Videoüberwachung waren zuletzt von Experten höchst unterschiedlich bewertet worden. Bei der Abstimmung im Bundestag konnte sich die Opposition mit ihren Bedenken aber nicht durchsetzen.

Berlin - Als Konsequenz aus mehreren Gewalttaten im vergangenen Jahr hat der Bundestag den Weg für mehr Videoüberwachung freigemacht. Der Parlamentsbeschluss vom frühen Freitagmorgen erleichtert vor allem privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und auf Parkplätzen. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Videokameras erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher.

 

Bodycams für Polizisten

Ferner beschloss der Bundestag die Einführung sogenannter Bodycams für Polizisten. Dabei handelt es sich um Kameras, die die Beamten direkt am Körper tragen. Zudem darf die Bundespolizei künftig automatische Lesesysteme für Autokennzeichen einsetzen, um die Fahndung nach Fahrzeugen zu erleichtern. CDU/CSU und SPD versprechen sich von diesen Maßnahmen einen besseren Schutz der Bevölkerung. Die Opposition sieht hingegen eine Beschneidung der Grundrechte ohne sicherheitspolitischen Gewinn.

Opposition kritisiert Vorstoß

Abgeordnete der schwarz-roten Koalition erklärten, der Gesetzgeber schließe mit dem Vorstoß zur Videoüberwachung eine Lücke. Der Einsatz der Überwachungskameras werde nur maßvoll erweitert. Die Opposition meinte dagegen, das Gesetz bringe keinen Sicherheitsgewinn, greife dafür aber massiv in Grundrechte ein. Außerdem werde mit den neuen Regeln eine weitere Form der Vorratsdatenspeicherung eingeführt, die private Betreiber auf eigene Kosten finanzieren müssten. Linke und Grüne beklagte weiterhin auch das Eiltempo, mit dem Schwarz-Rot die Initiative in der Nacht durchs Parlament gebracht habe.

In einer Anhörung zu dem Videoüberwachungs-Gesetz am Montag war der Entwurf von Experten ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet worden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar befürchtete, dass das Gesetz „einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums“ ebne, ohne jedoch Terroristen abzuschrecken. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hingegen bewertete das Gesetz als „richtig, angemessen, legitim, verfassungsgemäß“. Die Regelung werde praxisgerecht sein, sagte er. Eine Grundrechtsbeeinträchtigung könne er nicht erkennen.