Die Polizei muss mit Schildern am Bahnhof auf die Videoüberwachung für die Stuttgart-21-Baustelle hinweisen. Noch zeichnen sie nichts auf.  

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Rund um den Hauptbahnhof mehren sich trotz aller Verzögerungen die Anzeichen dafür, dass die Bauarbeiten für Stuttgart 21 bald weitergehen – respektive dafür, dass sich die Polizei auf einen Einsatz vorbereitet, um diese Bauarbeiten zu schützen. So sind am Dienstag die Hinweisschilder auf die stationäre Videoüberwachung angebracht worden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. „Ein Bürger muss erkennen, dass er den gefilmten Bereich betritt“, sagt Peter Diekmann, der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte.

 

Etwa ein Dutzend Kameras hängen am Bahnhof, zum Beispiel zwei am Bahnhofsturm und zwei am Stellwerk. Die rechtliche Grundlage ist der Paragraf 21 des Landespolizeigesetzes. Darin ist festgeschrieben, in welchen Fällen der Polizeivollzugsdienst Bild- und Tonaufnahmen „im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen“, machen kann. Die Polizei überwacht das Gebiet, da sie nicht ausschließt, dass es bei den Protesten gegen den Bahnhofsbau zu Straftaten kommen könnte.

Aufnahmen dürfen vier Wochen lang gespeichert bleiben

Die Kameras laufen dieser Tage an. Aufgezeichnet wird aber erst, wenn die Polizei tatsächlich einen Einsatz haben sollte, sagte ein Sprecher. Die Aufnahmen dürfen laut dem Gesetz vier Wochen lang zur Dokumentation gespeichert werden. Ist auf einem Film eine Straftat aufgezeichnet, dann kann das Material als Beweismittel auch länger aufgehoben werden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte ist „von Anfang an in die Planung einbezogen gewesen“, teilt die Polizei mit. „Wir hatten Anfang Dezember einen gemeinsamen Ortstermin, bei dem wir zum Beispiel die Standorte der Schilder festgelegt haben“, sagt Peter Diekmann. So muss auch eines auf dem Mittelstreifen der Straße am Schlossgarten stehen, damit die Autofahrer wissen, dass sie aufgenommen werden können. „Bereiche, die für die Beurteilung der Situation am Hauptbahnhof nicht relevant sind, von der Kamera aber erfasst werden, müssen auf dem Bildschirm geschwärzt werden“, so Diekmann. Die Datenschützer werden noch mal einen prüfenden Blick auf die Anlage werfen, wenn sie in Betrieb geht.

Anlage am Rotebühlplatz wieder demontiert

Eine dauerhafte Videoüberwachung ist in Baden-Württemberg zurzeit nur in Mannheim am Bahnhofsvorplatz eingerichtet, weil dieser als Kriminalitätsschwerpunkt gilt. In Stuttgart hing von 2002 bis 2003 am Rotebühlplatz eine Anlage, die nach dem Rückgang der Kriminalfälle dort wieder abgebaut wurde.