Die Videoüberwachung in der City ist kurz vor dem Start. Im Schlossgarten und am Schlossplatz sind bereits die Kameramasten aufgestellt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Am Stuttgarter Schlossplatz sind die Masten noch verhüllt und ohne Kameras. Im Schlossgarten, auf der Seite beim Landtag und beim Künstlerbund, sieht man schon mehr: Dort hängen die Überwachungskameras bereits an den Masten. Ein genauer Zeitpunkt für die Inbetriebnahme steht laut einem Sprecher der Stadt aber noch nicht fest. Lange soll es jedoch nicht mehr dauern.

 

Die Videoüberwachung wurde nach der Krawallnacht beschlossen

Die Einrichtung der Kameras und der Beobachtung der Lage an den beliebten Treffpunkten in der City, wo es immer wieder zu Problemen und Straftaten kommt, ist einer der Beschlüsse, die in der Folge der Krawallnacht im Sommer 2020 gefasst wurden. Im Schlossgarten, am Schlossplatz und an der Königstraße sollen Kameras stehen. Die Polizei beobachtet, sobald die Kameras laufen, auf dem Bildschirm in den Nächten der Wochenenden das Geschehen dort live. Das Ziel soll sein, dass sie dann eingreifen kann, wenn die Beamten auf dem Bildschirm beobachten, wie sich Straftaten anbahnen – oder wohin nach einem Zwischenfall Tatverdächtige fliehen. So geht die Polizei seit ein paar Jahren auch schon auf dem Cannstatter Wasen vor, wenn dort Festbetrieb ist.

Eine Zwischenlösung war bereits im Sommer 2021 gestartet. Da hatte das Finanzministerium bestehende Kameras an der Treppe des Neuen Schlosses zum Eckensee hin erneuert und der Polizei zur Verfügung gestellt. Das Finanzministerium mit Sitz im Neuen Schloss hatte dort schon Kameras aufgestellt, weil es immer wieder zu Vandalismus am Gebäude gekommen war. Jene Kameras durften aber nur auf das Gebäude gerichtet sein. Die neuen Kameras dort dürfen auch das Partygeschehen am Ufer des Eckensees filmen. Das Bild wird auch von dort live ins Polizeipräsidium übertragen. Von dort, vom Pragsattel aus, kann auch die Beleuchtung im Schlossgarten gesteuert werden.

Eine Zwischenlösung existiert seit dem vergangenen Sommer bereits

Die neuen wie die bestehenden Kameras müssen mit Hinweistafeln ausgestattet sein, damit Passantinnen und Passanten informiert sind, wann die Kameras aktiv sind. So schreibt es der Datenschutz vor. Die Polizei darf Aufnahmen sichern, wenn es zu Straftaten kommt. Ansonsten müssen die Videoaufzeichnungen nach einer vorgeschriebenen Frist wieder gelöscht werden.