Die Polizei belegt die Notwendigkeit der Videoüberwachung in der Stuttgarter City mit Zahlen aus der Kriminalstatistik. Die Datenschützer des Landes erläutern die Gesetzeslage.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wenn die polizeiliche Videoüberwachung im Schlossgarten und am Eckensee beginnt, dann wird das nicht zu übersehen sein. Das darf es nämlich nicht, sagt Holger Broo, der Stellvertreter des Landesdatenschutzbeauftragten. „Es müssen dann Schilder hängen, die darauf hinweisen, dass man in einem bestimmten Bereich und Zeitraum gefilmt werden kann“, sagt er. Die Schilder seien etwa Din-A 3 groß, damit sie auch deutlich zu sehen seien.

 

In diesem Jahr braucht man nach den Schildern in der Stuttgarter City noch nicht Ausschau zu halten. Denn die Planungen, vorbereitenden Arbeiten und das Auswählen eines Kameratyps nach einer öffentlichen Ausschreibung, all das ergibt zusammengenommen einen langen Prozess. Wohl erst im kommenden Sommer werden folglich Partygänger beim Chillen am Eckensee, auf dem Schlossplatz und am Abgang zur Klett-Passage von der Polizei live am Bildschirm beobachtet werden. Das hat der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU ) im Gespräch mit unserer Zeitung als zeitlichen Rahmen prognostiziert. Die Überwachung übernimmt die Polizei, doch bei der Einrichtung arbeiten Land und Stadt mit, da die Kameras auf ihrem Gelände stehen werden. Der Schlossgarten und Teile des Schlossplatzes sind Landesflächen.

Die Polizei legt dem Datenschutzbeauftragten ihr Konzept vor

Ein erster Schritt ist getan: Die Polizei hat sich mit dem Datenschützer getroffen und ihr Konzept vorgelegt. Dabei habe der Polizeipräsident Franz Lutz auch Zahlen präsentiert, die belegen, dass die Bereiche, auf die die Kameras gerichtet werden sollen, nicht nur in der einen Juninacht problematisch gewesen sind. Auch sonst könne man in der City von einem Kriminalitätsschwerpunkt sprechen: Delikte wie Überfälle oder Drogenhandel und Körperverletzungen kommen dort immer wieder vor. Dass ein Bereich belastet ist, ist eine zwingende Voraussetzung für die Videoüberwachung, stellt Holger Broo klar. „So ist es im Polizeigesetz des Landes definiert, der Paragraf 21.3 regelt das“, erläutert der Datenschutzbeauftragte.

Dann sei noch zu klären, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden sollen. Die Videoüberwachung soll zwar live von Beamten am Bildschirm verfolgt werden – wie es vor knapp 20 Jahren am Rotebühlplatz der Fall war und wie es die Polizei während des Volksfestes auch auf dem Wasen macht. Doch neben dem Livebild wird auch eine Aufnahme gefertigt. „Das Gesetzt schreibt vor, dass die Aufnahmen unverzüglich, allerspätestens nach vier Wochen zu löschen sind“, sagt Holger Broo. Es sei denn, es werde eine Straftat gefilmt worden und die Bilder würden als Beweismaterial für Ermittlungen benötigt. Dann darf das Video gespeichert werden. Die Rahmenbedingungen wurden 2003 nach einer Klage gegen die Stadt Mannheim festgelegt, die damals mit ihrer Überwachung beginnen wollte. Danach habe der Gesetzgeber den Rahmen definiert.

Videoüberwachung zur Strafverfolgung und zu präventiven Zwecken hat nach der Erfahrung der Datenschutzbeauftragten eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Das liest Holger Broo aus der Tatsache ab, dass bei ihm keine Beschwerden dazu landen. „Wenn sich Bürgerinnen und Bürger über Kameras beschweren, dann ist das meist im privaten Bereich“, sagt Broo. 80 Prozent der Beschwerden kämen von Nachbarn, die sich gegenseitig filmen.