Eigentlich müssten sie absteigen und schieben, doch diese Regel missachten viele Radler. Das zeigen die Kontrollen in der Altstadt von Kirchheim (Kreis Esslingen).
Die Kirchheimer Altstadt ist größtenteils Fußgängerzone. Radfahren ist zum Beispiel in der belebten Marktstraße nicht erlaubt. Zumindest nicht in der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr. Darauf weisen entsprechende Verkehrsschilder an den Zufahrten hin. Doch das Verbot wird nicht selten missachtet, weshalb sich die Stadtverwaltung mit einem Appell an Fahrradfahrende wendet: „Bitte nehmt Rücksicht aufeinander, besonders auch auf Kinder und ältere Menschen, damit alle sicher in der Fußgängerzone unterwegs sein können.“
Nach Mitteilung des Rathauses wird die Einhaltung des Durchfahrtsverbots für Radfahrer auch kontrolliert. Die Mitarbeiter der städtischen Polizeibehörde seien in dieser Mission meist einmal pro Woche in der Fußgängerzone unterwegs, berichtet die Sprecherin der Verwaltung, Doreen Wackler.
Kontrollen gibt’s nicht so häufig
Einen festen Rhythmus gebe es nicht – mal seien es mehr Aktionen, wie zuletzt im Mai und Juni, mal weniger, wie derzeit in der Urlaubszeit. „Da bei den Kontrollen immer mindestens zwei, besser sogar vier Mitarbeitende notwendig sind, können diese nicht so häufig wie gewünscht durchgeführt werden“, räumt Wackler ein.
Untätig bleibe man aber nicht. Und dem Ordnungsamt seien Regelverstöße durchaus bekannt. So wurden allein bei einer zweistündigen Kontrolle im Juni nach Angaben der Stadtsprecherin 35 Verstöße von Radfahrenden festgestellt. Und größtenteils auch geahndet.
Verstöße werden geahndet
Eine genaue Statistik über die eingetriebenen Bußgelder für unerlaubtes Fahren gibt es nicht, laut Wackler werden jedoch häufig Verwarnungsgelder verhängt. „Diese betragen pro Verstoß 25 Euro.“ Vereinzelt würden die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes auch das Gespräch mit dem Verkehrssünder suchen. „Sie weisen dann mit mündlichen Verwarnungen auf die geltenden Regeln hin“, schildert Wackler.
Eine Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, ein den Fußgängern vorbehaltener Bereich. Radfahrende müssen hier absteigen und ihr Gefährt schieben. Das aber sehe man eher selten, kommentieren die Kirchheimer den Aufruf auf der Facebook-Seite der Stadt. Kein anderer Post hat dort in den letzten Wochen so viele Reaktionen hervorgerufen wie dieser.
Beschilderung ist verwirrend
Sehr viele Radfahrer würden sich nicht an das Durchfahrtsverbot in der Fußgängerzone halten und im flotten Tempo die Passanten umkurven, schildert so mancher seine Erfahrungen und fordert gar mehr Kontrollen. Andere hingegen sprechen sich für eine tolerante Regelung aus. Sie verweisen darauf, dass in anderen Städten, etwa Nürtingen und Esslingen, das Radfahren in den Fußgängerzonen dank eines Zusatzschildes erlaubt ist.
Verkehrsschilder für Radfahrer gibt es etliche in der Kirchheimer Altstadt – sie sind jedoch schlecht platziert. Und verwirrend: Mal wird darauf verwiesen, dass das Fahrradfahren in der Marktstraße von 9 bis 19 Uhr verboten ist, mal steht dort, Radfahren ist 19 bis 9 Uhr zwar erlaubt, aber nur im Schritttempo. Die Kritik daran ist in der Verwaltung angekommen: „Wir werden daran arbeiten, die Beschilderung klarer und einheitlich zu gestalten“, teilt das Rathaus mit.
ADFC wirbt für gutes Miteinander
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) weiß um den ewigen Konflikt zwischen Radfahrenden und Fußgängern und wirbt für ein gutes Miteinander. Das Schild „Radfahrer frei“ ist kein Freibrief, stellt der ADFC in einer Mitteilung klar: Wenn Radfahren in Fußgängerzonen erlaubt ist, dann ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, also höchstens sieben Kilometer pro Stunde. Fußgänger haben Vorrang, sie dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.