„Loverboy“ und „Heiliger“: Zwei Kölner haben mit menschenverachtenden Methoden vier Frauen zur Prostitution gezwungen. Sie bleiben für viele Jahre hinter Gitter. Doch das Landgericht muss nachbessern und eine Sicherungsverwahrung prüfen, entschied der BGH.

Karlsruhe/Düsseldorf - Sie verliebten sich in einen „Loverboy“, schenkten ihm Vertrauen, verschuldeten sich und mussten schließlich im Bordell anschaffen: Vier Frauen wurden von zwei Männern aus Köln in einem perfiden System von Abhängigkeit, Ausbeutung und Misshandlungen zur Prostitution gezwungen. Dafür sitzen ein 33-Jähriger und sein fünf Jahre jüngerer Komplize, der die Frauen mit Liebesversprechen anlockte, für zehn und acht Jahre hinter Gitter. Zu Recht, entschied am Donnerstag in Karlsruhe der Bundesgerichtshof (BGH).

 

Doch das Düsseldorfer Landgericht, das die beiden im November 2016 unter anderem wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei verurteilt hatte, muss in einem Punkt nachbessern: Die höchsten deutschen Strafrichter hoben das Urteil teilweise auf und verwiesen den Fall an das Landgericht zurück, weil dieses keine Sicherungsverwahrung für die Angeklagten geprüft hatte (AZ: 3 StR 274/17).

Die Frauen mussten nach Feststellung des Landgerichts in Bordellen im Rheinland, in Hessen, Hamburg und Stuttgart anschaffen - teils bis zu 18 Stunden am Tag. Die Männer kassierten die Einnahmen. Bis ihnen Fahnder nach gut drei Jahren auf die Schliche kamen und sie im Oktober 2015 in Köln und Stuttgart festnahmen. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie die Frauen mit Druck, brutaler Gewalt und einem „hinterlistigen Schauspiel“ mit pseudo-religiösen Ritualen in die Prostitution getrieben und dann sexuell ausgebeutet.

Die beiden Männer machten die Frauen mit perfidem System gefügig

Die Rollen waren verteilt, die Täter gingen immer nach demselben Muster vor: Der 28-jährige Deutsche gaukelte den Opfern die große Liebe vor, isolierte sie sozial und machte sie von ihm abhängig. Dann kam der 33-Jährige - ein in Deutschland aufgewachsener Algerier - ins Spiel. Er inszenierte sich als geheimnisvoller, nicht ungefährlicher „Gesandter“ und „Heiliger“ mit übersinnlichen Kräften. Zusammen machten sie die Frauen gefügig, sorgten dafür, dass sie sich teils hoch verschuldeten und nach wochenlangem Druck - mit Schlafentzug und Isolation - sowie Gewalt ihre Körper verkauften.

Das Duo brachte eine Studentin sogar dazu, sich „DH2“ („Die heiligen Zwei“) auf den Hals tätowieren zu lassen und den 33-Jährigen als „Heiligen“ zu begrüßen und zu verabschieden: „Gesandter, darf ich Dir meine Hingabe erweisen. Gesandter, mein Körper ist Dir. Danke, was Du aus mir gemacht hast. Ich liebe Dich.“

Der Jüngere, der selbst in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Älteren gestanden haben soll, brachte die Frauen von Bordell zu Bordell und kassierte die Einnahmen. Der mehrfach vorbestrafte „Guru“ lebte mit Frau und Kind in einem luxuriös ausgestatteten Reihenhaus und führte nach außen hin ein normales Leben. Drei der Frauen leiden noch heute unter den psychischen Folgen. Und, so der BGH: „Sie sind finanziell ruiniert.“

Gegen das Landgerichtsurteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Während die Verteidiger auf ein milderes Urteil hofften, rügte die Bundesanwaltschaft, dass das Gericht keine Sicherungsverwahrung in Betracht gezogen hat. Dem Hauptangeklagten, der schon als sehr junger Mensch wiederholt mit Straftaten auffiel, bescheinigte sie: „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich.“ Selbst wenn dies für den Jüngeren nicht in gleichem Maße gelte, müsse auch für ihn Sicherungsverwahrung geprüft werden. Sein Verteidiger betonte hingegen: Sein Mandant sei „nicht von einem kriminellen Lebenentwurf geprägt“. Das Ganze habe sich unter dem Einfluss des Älteren aus einer „ganz speziellen Situation“ heraus entwickelt.