In seinem Mordprozess bezeichnet sich ein Schweizer als Opfer seiner psychischen Störung. Die Anklage zeichnet ein anderes Bild: Der Mann sei ein gefährlicher Lügner und Manipulator.

Schafisheim - Im Prozess um einen grausigen Vierfachmord in der Schweiz hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Anklägerin Barbara Loppacher plädierte am Mittwoch dafür, den geständigen Angeklagten auch nach Haftende lebenslang zu verwahren, wie Reporter aus dem Gerichtssaal berichteten. Der Mann lebe in einer Fantasiewelt und sei deshalb zu gefährlich.

 

Einer der Opferanwälte sprach von dem „grausamsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte“. Der 34-Jährige sei zynisch, berechnend, gefährlich und in seiner bekundeten Reue als unglaubwürdig zu betrachten, so das Plädoyer der Nebenklage.

Sohn sexuell gequält

Der 34-Jährige hatte am Dienstag zugegeben, eine Frau (48) aus der Nachbarschaft in Rupperswil, deren 13 und 19 Jahre alten Söhne sowie die 21-jährige Freundin des Älteren umgebracht zu haben. Er bestätigte, dass er den jüngeren Sohn zuvor sexuell gequält habe. Er hatte die Familie in ihrem Haus in seine Gewalt gebracht.

Der ehemalige Fußballjugendtrainer sagte aus, der 13-Jährige habe ihn sexuell angezogen. Die Quälereien an dem Kind nahm der Mann laut Anklage mit dem Handy auf. „Die Videos waren das Schrecklichste, was ich im Leben anschauen musste“, sagte Staatsanwältin Loppacher. Gerichtsreporter beschreiben den Angeklagten als gefühlskalt.

Angeklagter soll in Scheinwelt leben

Pflichtverteidigern Renate Senn sagte, der Angeklagte wolle die Tat nicht verharmlosen, sondern Verantwortung dafür übernehmen. Die Vorverurteilung durch Boulevardmedien als „Bestie von Rupperswil“ sei ungerecht. Ihr Mandant sei kein Psychopath. Die Gutachter hatten ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die ihn in eine Scheinwelt führte, aus der er nicht herausgefunden habe.

Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Gewalttat und der psychischen Störung, sagte Loppacher. Deshalb sehe sie keinen Therapiebedarf. Sie habe die lebenslange Verwahrung beantragt, weil der Angeklagte auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Umständen schon nach 13 Jahren Haft wieder freikommen könne.

Weitere Jungen als mögliche Opfer ins Visier genommen

Die Anwälte der Angehörigen betonten, dass der Angeklagte bereits weitere Jungen als mögliche Opfer ins Visier genommen habe. Bei ihm wurden Aufzeichnungen über zwei Jungen, ihre Wohnorte und Familien gefunden. Der 34-Jährige wäre zum Serientäter geworden, wenn die Polizei ihn nicht fünf Monate nach der Tat aufgespürt und festgenommen hätte, sagte einer der Opfer-Anwälte.

Der Angeklagte selbst hatte am Dienstag stundenlang ausgesagt und sich dabei selbst als pädophil bezeichnet. Er könne sich die Taten heute auch nicht mehr erklären. Er hoffe auf eine Therapie und später ein Leben in Freiheit. Er wolle im Gefängnis ein Wirtschaftsstudium absolvieren, um sich eines Tages selbstständig zu machen. Gerichtsreporter vermittelten den Eindruck eines gefühlskalten Mannes. Das Urteil wird für Freitag erwartet.