26.03.2010 - 09:40 Uhr
Dazu meinte Andreas am Donnerstag: "Ich hatte eigentlich nie vor, jemanden für meine Zwecke auszunutzen und zu missbrauchen. Aber wenn man das alles nochmal von anderen vorgehalten bekommt, ändert sich die Sichtweise natürlich." Schließlich entschuldigte sich Andreas bei seinem Freund: "Ich muss sagen, dass es mir leid tut, so viele Leben verändert, geändert oder Eingriff darauf genommen zu haben - vor allem auch beim Frederik."
Wie es sich darstellt, war es eben Frederik, der in der Nacht zu Karfreitag die 30 tödlichen Schüsse auf Wunsch seines Freundes abgegeben hat - zumindest haben das die beiden ausgesagt. Doch Frederik soll nach dem Willen der Staatsanwältin glimpflicher davonkommen. Aufgrund seines Entwicklungsstandes sei er als Jugendlicher einzustufen, zudem habe er die Tat sozusagen als Freundschaftsdienst ausgeführt. "Er hatte die Vorstellung, ein Band ewiger Freundschaft schmieden zu können."
Vom in der Anklageschrift genannten Motiv Habgier ist Lutz demnach bei Frederik abgerückt - sonst würde ihm womöglich ebenfalls eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht drohen. Dies hatte zumindest der psychiatrische Gutachter empfohlen. Zehn Jahre Haft - die Höchststrafe im Jugendstrafrecht - seien aber für Frederik angemessen, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie bedaure in diesem Fall allerdings, dass der Gesetzgeber keine längere Höchststrafe als zehn Jahre vorsehe.
"Das ist schrecklich und daran werde ich nie etwas ändern können"
Frederik selber sagte in seinen letzten Worten, dass er nun einsehe, dass das Verhältnis zu seinem einzigen und engsten Freund für ihn nicht gut war: "Selbst nach dieser schrecklichen Tat habe ich sehr lange gebraucht, um einzusehen, dass das mit Andreas sehr schlecht war und seiner ganzen Familie das Leben gekostet hat." Leise und ohne den Blick zu heben - wie er es auch an all den anderen Verhandlungstagen fast nie getan hatte - fügte Frederik nach einer kurzen Pause hinzu: "Das ist schrecklich und daran werde ich nie etwas ändern können. Ich kann nur versuchen, in Zukunft ein ganz anderer und besserer Mensch zu werden."
Seine beiden Verteidiger waren zufrieden mit der Forderung der Staatsanwältin, auch der Anwalt der Nebenkläger - er vertritt eine Halbschwester des getöteten Familienvaters -, Hartmut Lierow, hatte sich ihr angeschlossen. Klaus Schulz und Georg Gracza forderten das Gericht allerdings auf, einige Monate unter der Höchststrafe zu bleiben. Schulz begründete dies so: "Ohne Frederiks frühes Geständnis wissen wir nicht, ob Andreas jemals ein Wort gesagt hätte. Und ohne den Hinweis auf das Walddepot wäre die Beweislage äußerst dünn gewesen." In dem Erdloch waren von der Polizei die Tatwaffen und andere tatrelevante Gegenstände gefunden worden, Frederik hatte den Beamten noch im April 2009 verraten, wo es sich befindet.
Einen schwereren Kampf hatte Hans Steffan, der Verteidiger von Andreas, zu führen. In seinem zweistündigen Plädoyer versuchte er die Kammer davon zu überzeugen, dass nicht Habgier das Motiv für die Morde war. Zudem sei sein Mandant keineswegs immer der gut gelaunte Sonnyboy gewesen, sondern ein eher depressiver junger Mann. Deshalb plädierte Steffan für eine Jugendstrafe. Ob sich sein Kampf gelohnt hat, zeigt sich am kommende Mittwoch. Um 11 Uhr verkündet der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan das Urteil.