Der wegen des Vierfachmordes von Eislingen (Kreis Göppingen) angeklagte Sohn der getöteten Familie hat seine Familie aus Hass umgebracht.

Ulm - Der wegen des Vierfachmordes von Eislingen (Kreis Göppingen) angeklagte Sohn der getöteten Familie hat seine Familie aus Hass umgebracht. Dies habe Andreas H. ihm berichtet, sagte der psychiatrische Gutachter am Freitag vor dem Landgericht Ulm. Der 19- Jährige habe sich gegen die Forderung seiner Familie gewehrt, sich in allem unterzuordnen. Er habe ein Bollwerk von Menschen gegen sich gehabt und sein Vater sei der Fürst gewesen, habe Andreas H. gesagt. Zunächst habe er sich selbst gehasst und überlegt, sich umzubringen. Monate vor der Tat im vergangenen Jahr, sei dieser Selbsthass dann in gewöhnlichen Hass umgeschlagen.

Andreas H. und sein Schulfreund Frederik B. sind angeklagt, die Eltern und Schwestern von Andreas H. aus Habgier in der Nacht zum Karfreitag 2009 erschossen zu haben. Der 20-Jährige Frederik B. hat gestanden, die Schüsse alleine auf Bitten von Andreas H. abgefeuert zu haben. Andreas H. habe erzählt, nicht selber schießen zu können, sagte der Gutachter. Finanzielle Motive habe er abgestritten.

Andreas H. hasste seinen Vater


Dagegen habe Andreas H. berichtet, alle seien gegen ihn gewesen und niemand habe zu ihm gehalten, sagte der Gutachter. Er sei der Einzige gewesen, der den cholerischen Vater zur Rede gestellt habe. Dann sei ihm vorgeworfen worden, die Harmonie und die Familie zu zerstören. Sein Vater sei ein Patriarch gewesen; einnehmend und tonangebend. Zudem habe er nicht das gelebt, was er gepredigt habe - vor allem in Bezug auf Ehrlichkeit. Und dennoch: Obwohl er seinen Vater am meisten verabscheut habe, vermisse er ihn von seiner Familie am allermeisten, habe Andreas H. unter Tränen berichtet.

Ausziehen sei keine Lösung gewesen, da er Angst gehabt habe, allein zu sein, berichtete Andreas H. laut Gutachter. Außerdem habe er seine Mutter nicht allein beim cholerischen Vater lassen wollen. Zwar habe er hauptsächlich mit dem Vater einen Konflikt gehabt. Doch wäre nur der Vater umgebracht worden, wäre er vom Rest der Familie nicht mehr akzeptiert worden, hätte aber weiter mit ihm leben müssen.

Angeklagter wünschte sich Chance zur Aufarbeitung


Nun wünsche er sich, dass alles wieder so wäre, wie vor der Tat - und dass er seinen Freund Frederik B. niemals getroffen hätte. Er wünsche sich zudem ein Urteil, das ihm eine Chance zur Aufarbeitung gebe. Ein hartes Urteil würde niemandem etwas nützen, auch wenn er wisse, dass er sich grob falsch verhalten habe. Der Gutachter merkte an - wie auch bei Frederik B. - nicht an den inneren Kern der ungeheuerlichen Tat herangekommen zu sein. Andreas H. habe über seine Familienangehörigen wie über einen Kinofilm geplaudert - die Tat an sich sei in den Gesprächen außen vor geblieben.