In der Affäre um zu viel bezahlte Überstunden sowie Vergünstigungen und Boni für städtische Spitzenbeamte hat der Gemeinderat von Villingen-Schwenningen Konsequenzen gezogen. OB Kubon räumte eigene Fehler ein.

Villingen-Schwenningen - Oberbürgermeister Rupert Kubon (SPD) blieb nichts anderes übrig, als zerknirscht den Rückzug anzutreten. Jawohl, er habe in der sogenannten Überstundenaffäre Fehler gemacht, gestand das Stadtoberhaupt von Villingen-Schwenningen jetzt nach einer Sondersitzung des Gemeinderates Ende vergangener Woche kleinlaut ein. Heute würde er „vieles anders machen“.

 

Als die Affäre um ungenehmigte Leistungszulagen, die Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden sowie eine großzügige Urlaubsabgeltung im März dieses Jahres hochkochte, hatte der 56-Jährige bei sich keine Schuld erkennen können. Dabei waren die Vorwürfe bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Karlsruhe im März 2012 dokumentiert worden, als sie die Bücher von 2005 bis 2010 geprüft hatte.

Kubon hatte den Gemeinderäten erst im November 2012 eine kurze, verharmlosende Zusammenfassung des GPA-Berichts zukommen lassen. Erst bei weiterem Interesse konnten die Räte im Rathaus Einsicht in den hundert Seiten langen Bericht nehmen.

Kubon handelte pflichtwidrig und grob fahrlässig

Nun hat eine Stuttgarter Anwaltskanzlei in einem Gutachten auf 183 Seiten den GPA-Bericht noch einmal vollauf bestätigt. Danach hatte der Oberbürgermeister „teilweise pflichtwidrig gehandelt“. Kubon sei „fahrlässig“ oder gar „grob fahrlässig“ vorgegangen, monierten die Juristen.

Ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat hatte er sechs Spitzenbeamten eine Leistungszulage von insgesamt 19 000 Euro zugestanden. Der von Kubon protegierte, inzwischen abgelöste Wirtschaftsförderer hatte eine ungenehmigte Gehaltserhöhung um 10 000 Euro erhalten, plus eine jährlichen Anpassung um 3,5 Prozent.

Der Leiter der Städtischen Galerie durfte mit Kubons Zustimmung 36 000 Euro für Überstunden abgerechnen und sich seinen Jahresurlaub ausbezahlen lassen, wovon ein großer Teil aber vorschriftswidrig ausbezahlt worden war, wie die Rechtsgelehrten feststellten.

Von „Günstlingswirtschaft“ will er nichts wissen

Der Kulturmann wollte noch weitere 1900 Überstunden geltend machen, was ihm nun jedoch untersagt wurde. 1400 Überstunden sollen ersatzlos wegfallen, den Rest muss er bis Jahresende abbauen. Zudem darf ein Amtsleiter seinen Dienst-BMW nicht mehr privat nutzen.

Kubon wies den Vorwurf der „Günstlingswirtschaft“ aber zurück. Er sehe seine Schuld vor allem darin, die Zuschläge nicht vorab schriftlich angeordnet zu haben, ließ er wissen. Dass er vielleicht auch seine Räte hätte fragen müssen, ließ er unerwähnt.

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