Drei Menschen – darunter der eigenen Sohn – soll der Angeklagte vor neun Monaten in Villingendorf erschossen haben. Nun droht dem 41-Jährigen lebenslange Haft.

Rottweil -

 

Gut neun Monate nach dem Dreifachmord von Villingendorf hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den mutmaßlichen Täter gefordert. Der 41-Jährige müsse lebenslang ins Gefängnis und dürfe auch nicht nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen, beantragte der Leitende Oberstaatsanwalt Joachim Dittrich in seinem Plädoyer am Donnerstag am Landgericht Rottweil.

Aus Rache an seiner Ex-Partnerin, heimtückisch und sorgfältig geplant habe der Angeklagte im September 2017 den gemeinsamen Sohn und zwei weitere Menschen erschossen - am Tag der Einschulung des sechs Jahre alten Jungen. Die Mutter des Kindes habe er bewusst laufen gelassen. „Weil sie ein Leben lang leiden sollte“, ist Dittrich überzeugt.

Urteil am Dienstag

Das Gericht müsse zudem die besondere Schwere der Schuld anerkennen, forderte er, womit die Freilassung nach mindestes 15 Jahren nicht in Betracht käme, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Der Mann sei voll schuldfähig, wie ein Gutachten belege. „Das ist keine Frage.“ Das Urteil soll am nächsten Dienstag (9.00 Uhr) gesprochen werden.

Mit drei Schüssen aus nächster Nähe soll der 41-Jährige sein sechs Jahre altes Kind getötet haben. Zuvor hatte der Kroate den Ermittlungen zufolge schon auf den neuen Freund und Verlobten seiner Ex-Partnerin sowie auf dessen Cousine geschossen. Der Mann starb nach einem weiteren Schuss sofort, die Frau später im Krankenhaus.

Der Angeklagte habe mit der Tat mit einem Schlag drei Familien zerstört, sagte Dittrich. Vertreter der neun Nebenkläger übten in ihren Plädoyers deutliche Kritik an Behörden und Polizei. Diese hätten die Angst und die Warnungen der Ex-Partnerin des 41-Jährigen nach diversen Mord- oder Gewaltandrohungen ignoriert.

Rechtsanwalt Wido Fischer bezeichnete die Beziehung seiner Mandantin zum Angeklagten als „jahrelanges Martyrium“ mit viel Gewalt, was auch den Behörden bekannt gewesen sei. Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte hatte ein Annäherungsverbot. Dass der Mann eine Waffe suchte, sei bekannt gewesen, bestätigten auch andere Nebenklage-Vertreter.

„Wie ein Roboter“ gehandelt

Der 41-Jährige hatte Ende Mai ein Geständnis abgelegt und gesagt, er sei bei der Tat nicht er selbst gewesen, sondern habe „wie ein Roboter“ gehandelt. Am Tattag habe er seine Ex zur Rede stellen wollen. Mit Blick auf die maximal mit sechs Schuss geladene Waffe, die er mit auf die Terrasse in Villingendorf brachte, sei diese Aussage nicht sehr glaubwürdig, entgegnete Oberstaatsanwalt Dittrich. „Er kam nicht, um zu reden. Er kam, um zu töten.“

Die Anwälte des 41-Jährigen, stellten am Donnerstag keinen von dem der Staatsanwaltschaft abweichenden Antrag zum Strafmaß. „Die Tat lässt uns erschüttert zurück“, sagte Bernhard Mussgnug. Bei der möglichen Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, müsse das Gericht jedoch früher festgestellte und behandelte psychische Störungen und seelische Abartigkeiten seines Mandanten beachten. In seinem letzten Wort sagte der 41-Jährige: „Mehr als „Es tut mir leid“, kann ich nicht sagen. Für die Familien.“