Die Zahl der Hantavirus-Erkrankungen in Stuttgart schwankt. Woran das liegt, erklärt das Gesundheitsamt. Es gibt auch Tipps, wie man sich am besten schützt.

Gesundheit für Menschen in Stuttgart: Bettina Hartmann (ina)

Hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit: Eigentlich sind das Symptome für eine Grippe. Manchmal, vor allem im Sommer, kann aber auch eine Infektion mit dem Hantavirus dahinter stecken. Derzeit sorgt ein Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff für Aufsehen. Auch im Raum Stuttgart, der als sogenannter Hotspot für das Virus gilt, infizieren sich immer mal wieder Menschen mit dem Hantavirus, das meist von Mäusen und Ratten übertragen wird.

 

Im Jahr 2019 gab es nach Angaben des Gesundheitsamts 139 Fälle in der Stadt, drei Jahre später dagegen nur acht. „Diese Schwankungen erklären sich durch sogenannte Buchenmastjahre“, erklärt die Behörde auf Anfrage unserer Redaktion. Bei dem Phänomen, das alle paar Jahre auftritt, produzieren die Bäume besonders viele Bucheckern: „Zu dieser Zeit ist dann die Zahl der Überträger des Hantaviruses, der Rötelmaus, aufgrund guter Nahrungsbedingungen deutlich erhöht“, so das Gesundheitsamt weiter. Mehr Tiere bedeuteten in der Folge ein größeres Ansteckungsrisiko und eine höhere Anzahl von Infektionen.

In Stuttgart gibt es 2026 bisher zwei Hantavirus-Fälle

Im Jahr 2020 gab es in Stuttgart 14 Fälle, 2021 dann wieder deutlich mehr: 138 – ein erneutes Buchenmastjahr. 2022 fiel die Zahl der Infektionen auf besagte acht Fälle, 2023 waren es 14, 2024 kam auf 31. Im vergangenen Jahr registrierte das Gesundheitsamt Stuttgart 22 Infektionen, im laufenden Jahr sind es bisher zwei.

Todesfälle durch das Virus hat es in Stuttgart nach Angaben des Amts noch keine gegeben. In Einzelfällen hätten die Patienten auf Intensivstationen behandelt werden müssen - „und/oder sie waren dialysepflichtig aufgrund von Nierenversagen“. Bei schweren Verläufen kann es zu Nierenfunktionsstörungen bis hin zum akuten Nierenversagen kommen. Das macht dann eine Dialyse notwendig. Dabei wird vereinfacht gesagt die Funktion der Nieren ersetzt und das Blut künstlich gereinigt.

Hantavirus-Infektion ist nicht nur in Stuttgart meldepflichtig

Besteht ein Verdacht auf eine Infektion mit Hantaviren oder wird sie mit einem Bluttest nachgewiesen, besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt – und zwar innerhalb von 24 Stunden. Der Hausarzt oder die Klinik, die die Infektion feststellt, gibt die Daten an das Gesundheitsamt. Die Stuttgarter Behörde startet in der Folge eine Einzelfallermittlung – sprich: Es wird unter anderem überprüft, wo und wie sich der Patient angesteckt hat. Auch über künftige Schutzmaßnahmen wird aufgeklärt. Das Gesundheitsamt übermittelt die Fälle zudem an die zuständigen Landesbehörden und das Robert Koch-Institut in Berlin.

Hantaviren sind weltweit verbreitet. Es gibt zahlreiche Virenstämme, einige können schwerste Erkrankungen auslösen, die in seltenen Fällen tödlich enden. In Mitteleuropa und somit auch in Deutschland treten die Puumala-Variante (vor allem im Südwesten) und die Dobrava-Variante auf (Osten/Norden), die Patienten zwar für mehrere Wochen sehr zusetzen können, laut Experten aber dennoch weniger gefährlich sind.

Die Region Stuttgart gilt als Hotspot für das Hantavirus

Baden-Württemberg gilt als ein Hotspot für Übertragungen. Besonders betroffen sind die Region Stuttgart, die Schwäbische Alb, der Landkreis Reutlingen, der Landkreis Tübingen, Esslingen und der Odenwald. Der Grund dafür: Hier gibt es viele Buchenwälder – und diese sind der bevorzugte Lebensraum der Rötelmaus.

Infiziert wird man oft durch das Einatmen von aufgewirbeltem, erregerhaltigem Staub (Kot, Urin, Speichel von Mäusen). Es gibt keine Impfung gegen Hantaviren. Um sich zu schützen, rät das Gesundheitsamt Stuttgart unter anderem zu folgenden Maßnahmen:

  • Bekämpfung von Mäusen und Ratten insbesondere im Wohnbereich und dessen Umfeld, etwa in Kellern, Schuppen oder auf Dachböden.
  • Fest verschlossene Aufbewahrung von Lebensmitteln und Tierfutter, damit keine Nagetiere angelockt werden.
  • Entsorgung von Abfall in verschließbaren Mülleimern und -tonnen.
  • Keine Entsorgung von Essensresten und tierischen Abfällen auf dem Hauskompost.
  • Sorgfältiges Händewaschen nach dem Aufenthalt im Freien oder in Kellern, Schuppen oder auf Dachböden.
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder FFP3) beim Reinigen etwa von Kellern, Schuppen oder Dachböden. Dabei Vermeidung von Staubaufwirbeln. Keinen Staubsauger verwenden.
  • Beim Beseitigen von Mäusekot oder -kadavern: Gründlich mit Wasser besprühen. Einmalhandschuhe und Maske tragen.