Wer vom Westbalkan einreist, soll bald wieder befristet ein Visum benötigen. Das fordert CDU-Fraktionschef Wolf, um den Zustrom von Asylbewerbern einzudämmen. Eine „Notfall“-Klausel der EU sei genau für solche Fälle gedacht.

Stuttgart - Mit einer neuen Hürde möchte der CDU-Landtagsfraktionschef und -Spitzenkandidat Guido Wolf den Zustrom von Asylbewerbern vom Balkan eindämmen. Die „vorübergehende Wiedereinführung“ der vor einigen Jahren abgeschafften Visumpflicht für Bürger der Westbalkanstaaten müsse „ernsthaft geprüft werden“, sagte Wolf der Stuttgarter Zeitung. „Ziel muss es sein, unser Asylsystem zu entlasten, damit wir unsere ganze Kraft auf die Menschen aus den Bürgerkriegsgebieten konzentrieren können“, fügte er hinzu.

 

Derzeit kämen viele Asylsuchende aus den Staaten des Westbalkans, die fast keine Chance auf Anerkennung hätten. So habe sich die Zahl der Anträge von Flüchtlingen aus Albanien im Jahresvergleich nahezu verfünffacht und aus Serbien fast verdoppelt; die Anerkennungsquote liege jedoch deutlich unter einem Prozent. „Die Einreise dieser Menschen müssen wir deswegen besser steuern“, forderte Wolf.

Bund soll in Brüssel vorstellig werden

Als Instrument empfiehlt er einen Ende 2013 von der EU eingeführten „Notfallmechanismus“, der eine befristete Wiedereinführung der Visapflicht ermöglicht. Diese Regel sei „genau für solche Fälle gedacht“, sagte der CDU-Fraktionschef. Ein EU-Mitgliedstaat könne danach bei der Kommission beantragen, die Visumpflicht für sechs Monate befristet wieder einzuführen, wenn er durch einen sprunghaften Anstieg der Zahl von Asylbewerbern mit geringer Anerkennungsquote aus einem Drittland in eine Notlage gerate, die er allein nicht bewältigen könne. Es müsse nun geprüft werden, ob die Bundesregierung diese Klausel nutze und in Brüssel eine entsprechende Notlage geltend mache, betonte Wolf.

Seit Ende 2009 können Staatsangehörige von Mazedonien, Montenegro und Serbien ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen, seit Ende 2010 auch Bürger aus Albanien und Bosnien-Herzegowina. Staatsangehörige des Kosovo unterliegen weiterhin der Visumpflicht, auch wenn sie einen serbischen Pass besitzen.

Als letzter Ausweg gedacht

Die Notfall-Klausel war auf Betreiben von sechs Ländern, darunter auch Deutschland, beschlossen worden; besonders der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte sich bei der EU dafür eingesetzt. Allerdings gilt die Regel nur als „allerletzter Ausweg“, wenn die Zahl von illegalen Einreisen oder unbegründeten Asylanträgen „substanziell und plötzlich“ ansteigt.