Der Bundestag lässt die Kandidatin der AfD, Mariana Harder-Kühnel, für das Vizepräsidentenamt im ersten Wahlgang durchfallen. Die Fraktionen wollten sich zuvor nicht einmal zum Gespräch mit ihr treffen.

Berlin - Bevor der Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) am Donnerstagnachmittag den Zusatzpunkt 12 zur Tagesordnung ankündigt, muss er forsch – und recht erfolglos - um Ruhe bitten. Die Abgeordneten stehen und plaudern, es herrscht eine Atmosphäre demonstrativer Beiläufigkeit. Aber in den Kulissen der Alltagsszene knistert es vor Spannung. Für manche ist das hier ein parlamentarischer Testfall. Ein Novum ist es auf jeden Fall – und eine Wanderung der Demokratie auf einem sehr schmalen Grat: Es geht um die Wahl für den letzten offenen Vizepräsidentenposten – den der AfD.

 

Laut Geschäftsordnung steht jeder Fraktion ein solches Amt zu. Das der Rechtsaußenpartei aber ist seit einem Jahr vakant. Damals war der Kandidat Albrecht Glaser krachend in drei Wahlgängen durchgefallen. Weshalb die Fraktion seitdem nie mit einem neuen Kandidaten für den so wichtigen Job antrat, ist ihr Geheimnis. Jetzt aber kandidiert Mariana Harder-Kühnel, eine 44-jährige Juristin aus Hessen. Jedem ist vorher klar, dass es knapp werden kann – und dass man dann die bekannten Reflexe wird beobachten können.

Und so kommt es dann auch: nach einer quälend langen Auszählung, in deren Verlauf die Mienen auf den AfD-Sitzen versteinern, wird eine harte Niederlage verkündet. Unter den 654 abgegebenen Stimmen entfallen nur 223 auf die Kandidatin, 387 Abgeordnete stimmen mit Nein, 44 enthalten sich.

Die Unterlegenen zeigen sich empört

Während die AfD eine Sitzungsunterbrechung beantragt, tun die anderen, als sei nichts passiert, tippen ostentativ ins Smartphone, lesen Akten, verlassen den Saal. Es ist aber etwas passiert: erstmals wählt der Bundestag eine Kandidatin für dieses Amt nicht, ohne es an deren Aussagen als Person, als Abgeordnete fest zu machen. Ist das legitim? Ist diese Verweigerung demokratisch, wenn doch die Geschäftsordnung anderes festlegt? Andererseits: Ist es nicht das selbstverständliche Recht eines jeden Abgeordneten, seine Stimme zu verweigern?

Darüber wird wohl noch debattiert werden. Die AfD will mit ihrer Kandidatin im Dezember erneut antreten. Am Donnerstagabend bleibt es bei der erwartbaren Empörung der Unterlegenen. Fraktionschefin Alice Weidel spricht von einem „schwarzen Tag“ und droht: Die Verweigerungshaltung sei „ein Unding, was wir auch nicht länger hinnehmen werden.“

Das Thema des Ungleichbehandlung kommt der AfD insgesamt nicht ungelegen: schließlich liegen derzeit die Nerven etwas bloß. Wegen einer anonymen Großspende ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen die Fraktionschefin. Der Glaubwürdigkeitsverlust, den die Partei derer, die angeblich alles anders machen, mit diesem Thema bei den eigenen Anhängern zu befürchten hat, macht viele unruhig. Nicht einmal in der Fraktion glauben alle, dass Weidel nicht weiß, wer sie mit dem Betrag bedenken wollte.

Derweil streitet die Partei darüber, ob sie sich von der immer radikaler auftretenden Jugendorganisation Junge Alternative trennen soll um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwenden. Und dann ist am Donnerstagmorgen auch noch mit einigem Getöse das Vorstandsmitglied Steffen Königer aus der Partei ausgetreten – er war derjenige, der die gemäßigte Strömung der Alternativen Mitte gegründet hatte um ein Gegengewicht zu den völkischen Strömung des Flügels zu bilden. Der aus Potsdam stammende Königer nennt Gewissensgründe für seinen Schritt. Allerdings hat er kurz zuvor einen schönen Listenplatz für die Europawahl verpasst.

Die Erfahrungen des vergangenen Jahres machen sich bemerkbar

Die unterlegene Kandidatin Harder-Kühnel bemüht sich am Donnerstag um größte Ruhe und sagt leise: Es sei hier nur noch darum gegangen unter keinen Umständen jemand aus der AfD-Fraktion zu wählen möchte. Und darin liegt tatsächlich ein Stellungswechsel, den die anderen Fraktionen vornehmen. Denn im Fall Glasers hatten die Gegner argumentiert, jemand, der das Grundrecht der Religionsfreiheit für den Islam nicht akzeptiere, weil er diesen schlicht als Ideologie betrachte, der sei an dieser herausgehobenen Stelle nicht richtig.

Die Grenze verläuft nun woanders – nämlich entlang der Erfahrungen, welche die anderen Fraktionen auf zwei Ebenen im vergangenen Jahr gemacht haben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, hatte im Vorfeld auf die Ereignisse von Chemnitz verwiesen und erklärt, seine Fraktion werde keinem Kandidaten zustimmen, der sich nicht vom Rechtsextremismus distanziere. Die andere Ebene ist der parlamentarische Alltag, der aus Sicht vieler etwas über den Respekt der Rechtsaußen-Kollegen vor dem Parlament erzählt.

Dazu gehören solche demonstrativen Akte gegen die Demokratie wie im Internet veröffentlichte Stimmzettel von der Kanzlerwahl, aber auch zu spät vorgelegte Anträge, Schweigen in den Ausschüssen zu Themen, deren Behandlung dann hinterher im Plenum empört angemahnt wird – und natürlich der Ton. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann sprach kürzlich von einer „unermesslichen Verachtung“ der Demokratie. „Die AfD hat sich radikalisiert.“

Nicht alle Parlamentarier sehen das so oder ziehen daraus dieselbe Konsequenz. 44 Abgeordnete enthielten sich und mindestens 131 Mitglieder anderer Fraktionen haben ihre Stimme Harder-Kühnel im ersten Wahlgang gegeben. Offenkundig, weil für sie als Demokraten die parlamentarischen Gepflogenheiten in letzter Konsequenz nicht disponibel sind. Im nächsten Wahlgang könnte ihre Zahl wachsen.