Mehr als 32 000 Geflügelbetriebe in Baden-Württemberg sind betroffen. Das Virus ist sehr aggressiv.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Zehn Tage nach Ausbruch der Vogelgrippe des hoch ansteckenden Typs H5N8 in Baden-Württemberg hat Agrarminister Peter Hauk (CDU) am Donnerstag eine Stallpflicht für alle 32 531 Geflügelbetriebe im Land mit ihren 4,6 Millionen Tieren erlassen. Damit soll verhindert werden, dass das Virus, das bisher in Baden-Württemberg nur bei Wildvögeln festgestellt worden ist, auf Nutztiere übergreift. An der deutschen Ostsee, bei Bregenz und auch in Ungarn ist bereits Nutzgeflügel betroffen; alle Tiere wurden getötet, in der Regel mit Gas. Für den Menschen ist diese Form der Vogelgrippe bisher nicht gefährlich: „Diese Erreger neigen aber zur Mutation“, sagt Hauk. Seit Ende Oktober brach die Krankheit in acht Ländern Europas aus.

 

Die Experten sahen sich zu der Stallpflicht veranlasst, weil die Zahl der infizierten Tiere stark steigt, weil die Erkrankung mittlerweile nicht nur am Bodensee, sondern auch weit weg von Gewässern nachgewiesen wurde und weil immer mehr Vogelarten angesteckt werden. Bisher waren vor allem Reiherenten infiziert, jetzt sind es auch Möwen, Schwäne, Tafelenten und auch zwei Krähen. Am deutschen Bodenseeufer wurden bisher 175 Vögel positiv getestet.

Wolfgang Fiedler, der Leiter der Vogelwarte in Radolfzell, betont, dass diese Epidemie eine „Ausbruchsstärke hat, wie wir sie in Deutschland noch nie gesehen haben.“ Das liegt an dem aggressiven Erreger, der bei den Vögeln für innere Blutungen und für das Absterben von Organen wie der Leber sorgt. Die Vogelbestände am Bodensee seien aber nicht gefährdet. Fiedler geht von rund 200 000 Tieren aus, die ganz oder als Zugvögel zeitweise am See leben.

Geflügelverband unterstützt die Stallpflicht

Vor zehn Jahren hatte die Vogelgrippe schon einmal Deutschland erreicht – damals handelte es sich um den Typ H5N1; dieser Erreger ist für die Vögel weniger gefährlich, war aber außerhalb Europas bereits auf den Menschen übergesprungen und hat schon Tote gefordert. Das Land hatte damals für die Hälfte der Bevölkerung das Medikament Tamiflu eingelagert.

Klaus-Peter Linn, der Geschäftsführer des Geflügelwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg, ist froh über die Stallpflicht: „Wir haben schon vor Tagen darauf gedrängt und hätten sie am liebsten bundesweit“, sagt er. So werde das Risiko, dass die Bestände infiziert werden, deutlich verringert. Zudem dürfen die Halter wegen der staatlichen Anordnung Eier von Freilandhühnern zwölf Wochen lang weiter unter diesem Label verkaufen, auch wenn die Hühner im Stall gehalten werden.

Tote Vögel soll man auf keinen Fall anfassen

Für wenige Halter von Gänsen und Enten soll es eine Ausnahmegenehmigung geben, sagt Hauk, da sich diese Tiere schwer im Stall halten ließen. Auch Zoos erhalten, etwa für Flamingos, womöglich eine Befreiung. Dort werde regelmäßig kontrolliert. Daneben müssen alle Geflügelschauen abgesagt werden, sofern sie nicht rein lokal sind. Auch die große Landesschau der Rassegeflügelzüchter am 17. und 18. Dezember in Villingen-Schwenningen fällt darunter. Alle Vorschriften gelten vorerst bis Ende Januar.

Eier oder Geflügelfleisch könnten bedenkenlos verzehrt werden, sofern vorher gekocht oder gebraten, sagt Gerhard Kuhn, der Experte im Ministerium. Spaziergänger sollten tote Vögel nicht anfassen und Hunde an der Leine führen. Denn auch wenn man sich nicht anstecken könne, so könne man das Virus doch übertragen.