Das gefährliches Virus wurde bei acht Wildgänsen nachgewiesen. Das Landratsamt Esslingen reagiert mit einer Stallpflicht.
Raus an die frische Luft – ein Luxus, den Geflügel im Kreis Esslingen in nächster Zeit nicht mehr genießen kann. Wegen der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, verhängt das Landratsamt Esslingen einen Hausarrest.
Das gefährliche Geflügelpestvirus konnte laut der Kreisbehörde bei mehreren Wildgänsen nachgewiesen werden. Darum werde wegen der Ansteckungsgefahr eine Stallpflicht für Geflügel in einer Zone von 500 Metern rechts und links des Neckars verhängt. In diesem Bereich müssten die Tiere für einige Wochen in den Ställen bleiben. Die Maßnahme ist zunächst bis Donnerstag, 15. Januar, befristet.
Es müsse an diesem Neckarabschnitt von einer akuten Infektionsgefahr für Wildvögel und Geflügel ausgegangen werden, teilt das Landratsamt mit. Das hat Folgen: Geflügel dürfe in den nächsten Wochen nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Eine Haltung im Freilauf sei alternativ nur dann zulässig, wenn das Geflügel sicher vor einem Kontakt mit Wildgänsen ins Freie gelassen werde könne.
Betroffen sind gut 150 Betriebe im Kreis Esslingen
Betroffen sind von der Anordnung laut Kreisbehörde etwa 150 vor allem kleinere und mittlere Geflügelhaltungen im Landkreis Esslingen: „Die größeren Betriebe haben ihr Wirtschaftsgeflügel bereits aufgestallt.“
Erstmals war das Influenzavirus H5N1 Ende November bei einer Graugans im Kreis Esslingen nachgewiesen worden, teilt die Kreisbehörde mit. Nun seien weitere acht Wildgänse entlang des Neckars positiv getestet worden. Daher werde die Stallpflicht ausgesprochen.
Die Verfügung kann auf der Webseite des Landkreises www.landkreis-esslingen.de unter dem Titel „Öffentliche Bekanntmachungen“ und unter „Aktuelles“ aufgerufen werden.