Wegen der Vogelgrippe sitzen die Legehennen seit zwölf Wochen in den Ställen. Nun endet in den ersten Bundesländern die Frist, in der ihre Eier noch als Freilandeier verkauft werden dürfen.

Schwerin - Freilandeier aus dem Norden Deutschlands sind von Montag an erst mal passé. Wegen der Stallpflicht aufgrund der Vogelgrippe endet die Zwölf-Wochen-Frist, in der Erzeuger die Eier noch als Freilandeier verkaufen konnten, obwohl die Hennen nicht mehr ins Freie durften. Mecklenburg-Vorpommern war im November das erste Bundesland, in dem eine flächendeckende Stallpflicht verhängt wurde. Schon zuvor hatten Landkreise in Schleswig-Holstein das Geflügel in die Ställe verbannt, nachdem das hochansteckende H5N8-Virus bei toten Wildvögeln entdeckt worden war.

 

Hennenhalter in Mecklenburg-Vorpommern sind besonders vom Ende der Zwölf-Wochen-Frist betroffen. Im Land ist der Anteil der Freilandhaltung überdurchschnittlich hoch. 48 Prozent der Eier stammen vom Freilandhennen. Im Schnitt werden in Deutschland nur 15,7 Prozent der Hennen im Freiland gehalten. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium sieht an dem Stichtag dennoch „keine weltbewegenden Veränderungen“: Die Eier würden von nun an als Bodenhaltungseier ausgezeichnet und vermarktet, hieß es. Mit den Legehennenhaltern habe es Gespräche gegeben, um sie über das Prozedere zu informieren. Neues Verpackungsmaterial oder zumindest Aufkleber für die richtige Deklaration müssten besorgt werden.

„Eier-Konsum nicht einschränken“

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) appellierte an die Verbraucher, den Konsum von Eiern nicht einzuschränken. „Die Eier stammen von den gleichen Tieren, aus den gleichen Ställen, sie erhalten das gleiche Futter wie vorher auch, allein der Auslauf fehlt“, sagte er. Nur wenn die Betriebe auch weiterhin Eier verkaufen könnten, habe die Freilandhaltung dauerhaft eine Chance.

Perspektivisch müssten die Vermarktungsnormen für Freilandeier im EU-Reglement angepasst werden, sagte Backhaus. Von einer kurzzeitigen Öffnung der Ställe, um einen neuen Seuchenzyklus und damit eine neue Zwölf-Wochen-Frist herbeizuführen, halte er nichts. In Baden- Württemberg habe man sich dazu entschieden. „Für mich grenzt ein solches Vorgehen an Verbrauchertäuschung“, sagte der Minister.