Die Gutachter haben gesprochen: die Landesregierung wird das Volk nicht über Stuttgart 21 abstimmen lassen.

Stuttgart - Eine landesweite Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wird es mit der CDU-FDP-Landesregierung nicht geben. Ihre Juristen halten ein Plebiszit für verfassungswidrig. Weder das Grundgesetz noch die baden-württembergische Landesverfassung erlauben nach Auffassung des Heidelberger Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof und des Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Klaus-Peter Dolde, dass die Bürger über die Zukunft des Projekts entscheiden. "Eine solche Erwartung kann nur eine Enttäuschung werden", warnte Kirchhof.

Die SPD bleibt unverdrossen. Eine Volksabstimmung betrachtet Nils Schmid, der Landesvorsitzende der SPD, nach wie vor als "den einzigen politischen Weg der Vernunft und der Versöhnung" mit dem sich die aufgeheizte Lage beruhigen ließe. Die Regierung schiebe juristische Gründe vor. "Es ist letztlich eine politische Entscheidung, ob man eine Volksabstimmung will", sagt der Jurist Schmid.

Kirchhof und Dolde führen eine ganze Reihe von Gründen für die Verfassungswidrigkeit an. Der Knackpunkt ist die unterschiedliche Auslegung des Artikels 60, Absatz drei der Landesverfassung. Er lautet: "Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen".

Die SPD schlägt vor, dass die Landesregierung ein Gesetz zum Ausstieg aus Stuttgart 21 einbringen sollte. Diesen Entwurf sollte der Landtag ablehnen, dann könnte das Volk über den Ausstieg aus dem Projekt abstimmen.