Volksabstimmung Naturschützer gegen Bienen-Initiative

Die Bienen bahnen dem Artenschutz den Weg auf die Tagesordnung. Foto: dpa

Der Landesnaturschutzverband kritisiert die geplante Volksabstimmung zum Bienen-Schutz in Baden-Württemberg wegen „handwerklicher Fehler“ – und schlägt eine Alternative vor.

Stuttgart - Der Landesnaturschutzverband (LNV), der mehr als eine halbe Million Naturschützer vertritt, meldet gravierende Bedenken an gegen das geplante Volksbegehren zur Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ an. „Das grundsätzlicher Anliegen teilen wir natürlich“, sagte der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner unserer Zeitung, „wir sind allerdings der Meinung, dass die konkreten Forderungen, die jetzt auf dem Tisch liegen, handwerkliche Fehler haben und unbedachte Nebenwirkungen hervorrufen können, die dem Naturschutz unter dem Strich eher schaden.“

 

Wer den Biolandbau voranbringen möchte, müsse dies über Anreize und veränderte Rahmenbedingungen tun anstatt über ein Gesetz, das die Betriebe zum Ökolandbau zwinge, sagte Bronner: „Das wird nicht funktionieren.“ Der Gesetzentwurf der Bieneninitiative sieht unter anderem vor, dass die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Baden-Württemberg bis 2025 zu mindestens einem Viertel, bis 2035 sogar bis zur Hälfte nach ökologischen Grundsätzen bewirtschaftet wird. Auf Kritik stößt aber auch das geplante Pestizidverbot, da dies auch im Ökolandbau gebräuchliche Substanzen gegen Insekten oder Pilze stark einschränkt.

Auch Bioland schert aus

„Wir waren in die Vorbereitung einbezogen und haben lange über die Formulierungen diskutiert“, sagt LNV-Vorsitzender Bronner. „Letztlich haben wir aber im Vorstand entschieden: Da machen wir nicht mit.“ Stattdessen schlägt der Landesnaturschutzverband vor, für die Volksabstimmung – so sie denn zustande kommt – einen entschärften Alternativentwurf vorzulegen, über den die Wähler dann ebenfalls entscheiden könnten. Bronner: „Wir sind im Gespräch mit Bioland und anderen Organisationen, ob man nicht ein besseres Konzept vorlegen könnte.“ Bioland ist Baden-Württembergs größter Verband für Ökolandbau und hat ebenfalls Kritik an dem Gesetzentwurf der Bienen-Initiative vorgebracht. Begründung: Manche Forderungen seien handwerklich schwer umsetzbar. Auch die Bauernverbände LBV und BLHV sowie mehrere Imkerverbände sehen die geplanten Vorschriften kritisch.

Grüne Gratwanderung

Widerstand regt sich auch bei den Öko-Winzern, die zum Beispiel das geplante Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten für überzogen halten. „Fast der gesamte Kaiserstuhl ist Landschaftsschutzgebiet“, sagt ein Weingärtner. Unter das Pestizidverbot, so klagt die Branche, fielen auch die von Ökowinzern seit jeher verwendeten Substanzen Kupfer und Schwefel, um etwa schädliche Pilze im Weinbau zu bekämpfen: „Pestizid ist aber nicht gleich Pestizid.“ Ohnehin sei Baden-Württemberg das Bundesland der Sonderkulturen – von Erdbeeren bis Spargel. All diese Betriebe kämen nach Ansicht vieler Landwirte in Existenznot.

Der Grünen-Abgeordnete und Biolandwirt Martin Hahn hat kürzlich in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewarnt, falls es zu einem gesetzlich verordneten Anteil von 50 Prozent Biolandbau käme. Für die Grünen bedeutet das Volksbegehren allerdings eine Gratwanderung. Denn einerseits begrüßen sie den Vorstoß zur Artenvielfalt: „Die Initiative geht in die richtige Richtung, 80 Prozent davon unterstützen wir“, sagt etwa der Chef des Arbeitskreises ländlicher Raum der Grünen-Fraktion, Reinhold Pix. Das zeige auch, dass die grünen Themen in der Mitte der Gesellschaft angekommen seien.

Minister Hauk unter Druck

Die Initiative kommt den Grünen auch deshalb entgegen, weil diese Agrarminister Peter Hauk unter Druck setzt, seine seit langem geplante Kabinettsvorlage zur Pestizidreduktion vorzulegen. Der CDU-Mann steht dabei freilich auch von Seiten der Bauernverbände unter Druck, die eher mehr Insektengift verwenden wollen. Durch das Volksbegehren kommt jetzt Bewegung in die Sache.

Momentan hält sich die Politik allerdings zurück, denn das weitere Verfahren ist vorgegeben. Die Bienen-Initiative hat für den Zulassungsantrag, den sie am 26. Juli dem Innenminister überreichen will, mehr Unterschriften gesammelt als nötig. Ihr Gesetzentwurf kann nun nicht mehr verändert werden. Ist der Antrag verfassungskonform und zulässig, setzt das Ministerium einen Zeitraum für das Volksbegehren fest. Dafür müsste dann jeder zehnte Wahlberechtigte in Baden-Württemberg unterschreiben, das sind etwa 700 000 Menschen. Viele Beobachter rechnen damit, dass dies gelingt. In Bayern hatten sogar 1,7 Millionen Menschen für eine stärkeren Artenschutz unterschrieben. Manche Kritiker des Volksbegehrens hoffen zwar, dass der Antrag an Formfehlern scheitert, doch in den Regierungsfraktionen sieht man das mit Bangen, denn dies könnte leicht als Torpedierung des Volkswillens interpretiert werden. Die vom LNV vorgeschlagene Variante sieht vielmehr vor, dass der Landtag einen eigenen, entschärften Gesetzentwurf aufgreift und diesen dann zeitgleich mit dem Ursprungsantrag zur Abstimmung stellt.

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