Regierungschef Winfried Kretschmann sieht kein Problem in der Zusammenarbeit der Grünen mit der Linkspartei.

Stuttgart - Baden-Württembergs M inisterpräsident Winfried Kretschmann hat die Kritik des Koalitionspartners SPD an der Teilnahme der Grünen an einem Bündnis gegen Stuttgart 21 zurückgewiesen. Der Vorwurf von SPD-Landeschef Nils Schmid, es dürfe kein Parteienbündnis vor der Volksabstimmung geben, habe ihn überrascht. „Schon Aristoteles sagt: Staunen ist der Beginn allen Philosophierens“, sagte Kretschmann nach einer Kabinettssitzung im badischen Bühl (Kreis Rastatt). Er könne nicht erkennen, warum es kritikwürdig sei, dass die Grünen mit der Linken im „Landesbündnis Ja zum Ausstieg“ gemeinsame Sache machen. „Die Linke ist bekanntlich nicht im Parlament.“ Die ursprünglich angestrebte Kooperation zwischen SPD und der CDU-Opposition sei etwas anderes gewesen. Es gehe nicht, dass ein Koalitionspartner mit einer Oppositionspartei ein Bündnis schmiede.

 

Die SPD-Landesvorstand hatte nach der Rüge Kretschmanns vor zwei Wochen entschieden, dass sich die Landespartei keinem Bündnis pro Stuttgart 21 anschließt. Schmid monierte am Montag, es sei gegen die Absprache, dass die Grünen in dem Landesbündnis mit der Linken kooperieren. Dagegen bezeichnete CDU-Fraktionsvize Winfried Mack die Zusammenarbeit von Grünen und Linkspartei als Skandal. „Eine Regierungspartei verbündet sich mit einer außerparlamentarischen Oppositionspartei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gegen den eigenen Koalitionspartner.“

Der Landtag wird am Mittwochnachmittag den Weg zur Volksabstimmung frei machen. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des sogenannten Kündigungsgesetzes zur Finanzierungsvereinbarung über Stuttgart 21. Der Gesetzentwurf war im Kabinett mit den Stimmen der Grünen und des SPD-Justizministers Rainer Stickelberger beschlossen worden. Im Parlament hat der Gesetzentwurf aber keine Mehrheit. Unmittelbar im Anschluss an die Plenarsitzung wollen Abgeordnete von Grünen und SPD einen Antrag unterzeichnen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, gemäß Artikel 60, Absatz 3 eine Volksabstimmung einzuleiten. Diese ist für den 27. November vorgesehen..