Die Eidgenossen stimmen am 24. September über die künftigen Regeln bei der Altersversorgung ab. Änderungen sind nötig, weil die Zahl der Rentner deutlich steigt.

Bern - Eigenartige Janusköpfe blicken derzeit von Abstimmungsplakaten auf die Passanten. Das Gesicht einer jungen Frau verschmilzt mit dem einer Seniorin – ebenso wie das eines jungen Mannes mit dem eines Rentners. Und beide Pärchen sind sich einig: Sie werden durch die geplante Rentenreform über den Tisch gezogen. „Die Jungen verraten, die Rentner bestrafen“, so lauten denn die süffigen Slogans der Gegner zur Altersreform 2020, über die die Schweizer am 24. September abzustimmen haben.

 

Die Finanzierung der Rente wird auch in der Schweiz zum Problem. In den nächsten 30 Jahren steigt die Zahl der Rentner von 1,5 Millionen auf 2,6 Millionen Personen. Zudem gehen bald viele Babyboomer in Rente. Und auch in der Schweiz werden die Menschen immer älter: Mit 83,2 Jahren gehören die Eidgenossen zu den Menschen mit der höchsten Lebenserwartung und können sich im Schnitt über gut zwei Lebensjahre mehr freuen als die Deutschen.

Die Schweizer verfügen über ein Rentensystem mit drei Säulen. Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die es seit 1948 gibt, ist eine Art solidarische Mindestrente, die gewährleistet, dass im Alter niemand in Armut leben muss. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, ist seit 1985 obligatorisch und akkumuliert die eingezahlten Rentenbeiträge der Arbeitnehmer in Pensionskassen, die dann nach der Pensionierung auszahlen. Für Wohlhabendere gibt es noch die freiwillige Säule für individuelle Zusatzrenten.

Rente mit 65 auch für Frauen

Trotzdem klaffen auch in der Schweiz seit Jahren Finanzierungslöcher bei der Rente. Vor allem bei der AHV, die im letzten Jahr 43 Milliarden Franken (37,4 Milliarden Euro) verschlungen hat. Der Sozialdemokratische Bundesrat Alain Berset präsentiert nun eine Reform, die breit angelegt ist. Einerseits soll die Mehrwertsteuer ab 2018 um 0,6 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig müssten Frauen, die bisher mit 64 in Rente gehen konnten, ab nächstem Jahr wie die Männer bis 65 arbeiten. Die Lohnbeiträge, die für die Rente abgeführt werden, würden sich ab 2021 um 0,3 Prozent erhöhen. Und der Mindestumwandlungssatz bei der zweiten Säule soll ab 2019 von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Sprich: Pro 100 000 Franken (87 000 Euro) Altersguthaben erhält man dann nur noch 6000 statt 6800 Franken pro Jahr. Davon sind aber nur 15 Prozent der Rentner betroffen. Dafür bekämen ab 2018 alle Neurentner 70 Franken (61 Euro) mehr AHV pro Monat. Die Mindestrente würde damit auf 1245 Franken steigen, die Maximalrente auf 2420 Franken.

Während die Sozialdemokraten (SP) und die Christdemokraten (CVP) diesem ausgeklügelten Mammutprojekt zustimmen, sind die Freisinnigen (FDP) und die rechtsbürgerliche Blocher-Partei (SVP) eindeutig dagegen. Die beiden bürgerlichen Parteien sind vor allem erzürnt darüber, dass nur Neurentner per Gießkanne 70 Franken mehr AHV bekommen. Wie die Bürgerlichen selbst die Renten allerdings künftig für alle gerecht reformieren wollen – darüber hat nur die FDP konkrete Vorstellungen. Unausgesprochen ist jetzt schon klar: Man würde das Rentenalter auf 67 heraufsetzen.