Die Volksabstimmung rückt näher, doch das Gesetz zum Ausstieg aus Stuttgart 21 löst Kritik aus: IHK-Präsident Müller hält es für "verheerend".

Stuttgart - Das von der grün-roten Landesregierung dieser Tage beschlossene Ausstiegsgesetz löst Kritik aus. "Es ist ein verheerendes Signal an die Investoren in Baden-Württemberg, wenn es zur Politik der Regierung wird, einfach aus Verträgen auszusteigen", so dieser Tage der Präsident der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK), Herbert Müller. Die Unternehmen im Land seien darauf angewiesen, dass die Politik verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für effizientes Wirtschaften schaffe.

 

Derweil erachten die Juristen für Stuttgart 21 die Fragestellung zur geplanten Volksabstimmung als zu kompliziert und irreführend. "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ,Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S-21-Kündigungsgesetz) zu?", lautet, wie berichtet, am 27. November die entscheidende Passage auf den entsprechenden Abstimmungsformularen.

Die Initiative hält diese Formulierung für zu lang. Zudem verwirre sie die Wählerinnen und Wähler, heißt es. Tatsächlich müssen die Befürworter von Stuttgart 21 mit Nein stimmen, derweil die Gegner des Milliardenprojektes ein Ja anzukreuzen haben. Die Juristen bemängeln zudem, dass mit der Fragestellung suggeriert werde, dass es Kündigungsrechte bei dem Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 gibt. Solche seien allerdings gar nicht vorhanden.