Volksbank Plochingen Lockvogelangebot oder normale Werbung?

Verbraucherschützer nehmen die Werbung der Volksbank Plochingen aufs Korn. Foto: dpa/Markus Scholz

Die Verbraucherzentrale hat die Volksbank Plochingen abgemahnt. Wie eindeutig war das Kombi-Produkt zu erkennen?

Region: Corinna Meinke (com)

Wegen einer nicht eindeutigen Werbung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Volksbank Plochingen abgemahnt. Dabei geht es um ein Kombi-Produkt. Nach Angaben der Stuttgarter Verbraucherschützer hatte die Volksbank Plochingen für ein Tagesgeldkonto mit bis zu drei Prozent Zinsen pro Jahr geworben. Allerdings sei aus der Werbung nicht ersichtlich gewesen, dass das Produkt nur in Kombination mit einer einmaligen Geldanlage in Versicherungsform möglich war, das selbst allerdings keine feste Verzinsung verspricht; die Rendite besteht vielmehr aus der Überschussbeteiligung. Anlass der Werbeaktion war das 25-jährige Bestehen der Versicherungstochter Volksbank Plochingen Versicherungen GmbH.

 

Ein Würfel als Objekt des Anstoßes

Infolge einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Anfang des Jahres hat die Volksbank Plochingen eine Unterlassungserklärung abgegeben und einen Betrag von 250 Euro bezahlt. Damit habe sich die Volksbank verpflichtet, die Kombination eindeutig erkennbar zu machen. Zu dem Verfahren sei es gekommen, nachdem „sich ein Verbraucher über diese Täuschung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschwerte“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale.

Uneindeutigkeit sei nicht beabsichtigt gewesen

„Wir streiten uns da nicht rum. Wir schauen in Zukunft genauer darauf“, sagte Vorstandsmitglied Volker Schmelzle. Es habe sich um eine Volksbankwerbung gehandelt, die mit einem spezialisierten Werbepartner entwickelt worden war. Und er ergänzte: „Es war nicht unser Ansatz, für Uneindeutigkeit zu sorgen. Wir schließen nichts ab, was der Kunde nicht will. Für uns war die Kombination eindeutig und logisch. Aus mancher Kundensicht aber wohl nicht“. In der Werbung sei ein Würfel verwendet worden, dessen Seiten unterschiedliche Produkte bewarben. Nach Schmelzles Worten gibt es bei der Volksbank Plochingen immer eine separate Aufklärung, eine separate Beratung und einen separaten Abschluss bei Kombi-Produkten. Ein beiläufiger Abschluss sei „nie und nimmer möglich“.

Die Verbraucherschützer sprechen von einer Lockvogelwerbung. „Das Jubiläumsangebot der Volksbank Plochingen diente als Köder, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine teure Rentenversicherung verkaufen zu können und die damit verbundene Provision zu kassieren“, lässt sich Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Mitteilung zitieren. „Es ist kein Thema, das wir Kunden anlocken wollen“, konterte Schmelzle den Vorwurf. Die Werbung habe die Volksbank inzwischen vom Markt genommen.

Weitere Themen