Es sei bedauerlich, mit dem Thema überhaupt vor Gericht zu müssen, sagte der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Martin Kunzmann, und nannte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts „weder bürgerfreundlich noch demokratiefördernd“. Kita-Gebühren seien sozial ungerecht und bildungspolitisch falsch. Deshalb werde auch der DGB das Thema im Landtagswahlkampf hochziehen.
Überrascht zeigten sich Stoch und der Prozessbevollmächtigte Joachim Wieland über das Argument der Verfassungsrichter, wonach der Gesetzentwurf zu unbestimmt sei. In der schriftlichen Erläuterung zu dem Urteil heißt es etwa: „Aus dem Gesetzentwurf ergibt sich nicht, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen ist.“ Die Unbestimmtheit der Formulierung führe dazu, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung und ihre finanzielle Folgen „völlig unklar bleiben“.
Überrascht von den Argumenten
Wieland sagte nach der Urteilsverkündung, das Innenministerium habe in diesem Punkt keinerlei Einwände erhoben, den Gesetzentwurf vielmehr als klar genug bewertet: „Hier hat der Verfassungsgerichtshof strengere Maßstäbe aufgestellt.“ Die machten es in Zukunft sehr schwer für die Volksgesetzbergung im Land.
Auch der Einwand, wonach das Volksbegehren über Abgaben geplant sei – was die Landesverfassung in Artikel 59 ausdrücklich ausschließt – überzeugt Stoch nicht. Die Richter argumentieren folgendermaßen: Zwar regele der Gesetzentwurf auf den ersten Blick nicht die Pflicht von Bürgern, Abgaben zu erbringen, sondern lediglich die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Trägern der Kitas. In Wirklichkeit führe der Gesetzentwurf aber mittelbar zu einer Beitragsfreiheit für Eltern. Daher umgehe die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung den Abgabevorbehalt des Artikel 59.
„Die festgestellten Verfassungsverstöße führen zur Unzulässigkeit des gesamten Volksbegehrens“, lautet das Fazit des Verfassungsgerichtshofs. Mit dem Haupteinwand, den das Innenministerium im März 2019 gegen die Initiative vorgebracht hatte, setzten sich die Richter deshalb gar nicht mehr auseinander: Volksbegehren und Volksabstimmungen dürfen nicht über das Staatshaushaltsgesetz stattfinden. Vor allem mit diesem Argument hatte die Behörde von Innenminister Thomas Strobl (CDU) das Volksbegehren für rechtlich unzulässig beurteilt – weshalb die SPD den Verfassungsgerichtshof anrief.
Bündnis von 15 Organisationen
Die Partei will in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob sie das Thema im Landtag noch einmal zur Abstimmung stellt. „Für uns wird die nächste Landtagswahl auch eine Abstimmung über gebührenfreie Kitas sein“, sagte Stoch. Die grün-schwarze Landesregierung lehnt gebührenfreie Kitas bisher aus finanziellen Gründen ab: Dies überfordere den Landeshaushalt, heißt es. Die SPD kalkuliert in dem Gesetzentwurf mit Kosten in Höhe von 529 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen rund 176 Millionen Euro auf die Gebührenfreiheit im Bereich der Kinder unter drei Jahren und rund 353 Millionen für Kinder ab drei Jahren bis zu ihrem Schuleintritt. Vertreter des Städtetags nannten erheblich höhere Beträge: bis zu 730 Millionen Euro.
Laut SPD haben sich mittlerweile 15 Organisationen zusammengefunden, um sich für Gebührenfreiheit in der frühkindlichen Bildung einzusetzen, aber auch für den Ausbau der Kita-Plätze sowie für die Qualitätssteigerung der Betreuung. Dazu zählen Gewerkschaften, Parteien und Verbände – darunter der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Dessen Landesgeschäftsführerin Brigitte Rösiger sagte, Alleinerziehende seien die am stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe. Deshalb unterstütze sie das Vorhaben, das Ziel auf politischem Weg zu erreichen.
Strobl sieht sich bestätigt
Nach Angaben der SPD haben bereits zwölf der 16 Bundesländern landesweite Regelungen zur Reduktion von Kita-Gebühren. Berlin verzichte sogar vollständige darauf. Auch Baden-Württemberg könne und müsse sich das leisten.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Das von den Vertrauensleuten der SPD beabsichtigte Volksbegehren wurde vom Innenministerium zu Recht als verfassungsrechtlich unzulässig zurückgewiesen“, sagte er auf Anfrage. „Damit ist auch klar: Die Landesregierung kann und wird ihren Weg einer guten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung weiter gehen.“ Die Hinweise des Verfassungsgerichtshofs schafften Rechtsklarheit für künftige Fälle und erleichterten den Umgang mit Volksbegehren in der Zukunft.