Volksbegehren zum G9 in Baden-Württemberg Innenministerium stoppt Volksbegehren zum Gymnasium

Das Innenministerium stuft das beantragte Volksbegehren zu G9 als verfassungswidrig ein. Foto: dpa/Tobias Kleinschmidt

Das Innenministerium hat den Antrag auf ein Volksbegehren zum G9 nicht zugelassen. Der Grund: Es würde gegen die Verfassung verstoßen. Was die Elterninitiative jetzt vorhat.

In Baden-Württemberg wird es wohl kein Volksbegehren über den Gesetzentwurf der Elterninitiative G9 jetzt! geben. Das Innenministerium in Stuttgart hat den Antrag auf Zulassung abgelehnt. Aus Sicht der Experten im Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist das Vorhaben aus zwei Gründen nicht verfassungskonform. Erstens werden die finanziellen Auswirkungen der gymnasialen Reform in dem von der Elterninitiative vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Euro, sondern in Form von Lehrerdeputaten angegeben. Zweitens sind generell keine Volksinitiativen erlaubt, die „gewichtige staatliche Einnahmen oder Ausgaben auslösen und damit den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen.“ Die Verlängerung der Gymnasialzeit gemäß der Vorstellungen der Eltern würde nach Angaben des Innenministeriums allein mit Personalkosten von 375 Millionen Euro jährlich zu Buche schlagen. Das komme einer wesentlichen Haushaltsbeeinflussung gleich, heißt es in einer Mitteilung.

 

Auch formale Gründe spielen eine Rolle

Als dritten Grund für die Ablehnung nennt das Ministerium, dass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht durch die dazu berechtigten Vertrauensleute gestellt wurden, weil die Gründerinnen der Initiative – Corinna Fellner und Anja Plesch-Krubner – die Organisation inzwischen verlassen haben. Sie hatten den vorausgegangenen Volksantrag als Vertrauensleute vertreten. „Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens wurde nicht von Personen gestellt, die Vertrauensleute des Volksantrags waren. Er ist daher unzulässig“, erklärte das Innenministerium jetzt.

Enttäuschung bei G9-Aktivisten

Die Aktivisten kündigten an, weiter für ihr Anliegen kämpfen zu wollen. Die Initiative hat nun zwei Wochen Zeit, den Verfassungsgerichtshof anzurufen und das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung gerichtlich überprüfen zu lassen. „Ob weitere rechtliche Schritte unternommen werden, muss sorgfältig geprüft werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Innenministerium habe mit der inhaltlichen Prüfung seine Kompetenzen überschritten. Diese Art der Prüfung obliege nicht dem Ministerium, sondern dem Landtag, kritisierte der Rechtsanwalt Christian Andorfer, der auch der aktuellen G9-jetzt!-Führung angehört.

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