Volksbegehren zum Wahlrecht Auch FDP scheitert mit Initiative gegen XXL-Landtag
40 000 statt 770 000 Stimmen: Die Liberalen bleiben weit unter der Hürde für ein Volksbegehren. Sie sehen das Problem im Verfahren – und planen nun für nach der Wahl.
40 000 statt 770 000 Stimmen: Die Liberalen bleiben weit unter der Hürde für ein Volksbegehren. Sie sehen das Problem im Verfahren – und planen nun für nach der Wahl.
Auch der zweite Versuch, die Baden-Württemberger gegen eine drohende Aufblähung des Landtags zu mobilisieren, ist klar gescheitert. Nach dem Privatmann Dieter Distler verfehlte auch die Südwest-FDP beim Stimmensammeln für eine entsprechende Wahlrechtsänderung klar die erforderliche Mehrheit: Nach einer Bilanz ihres Partei- und Fraktionschefs Hans-Ulrich Rülke kam sie auf etwa 40 000 Unterstützer – und war damit noch weiter von der Hürde von 770 000 entfernt als Distler mit 130 000. Offiziell soll das Ergebnis Anfang Dezember festgestellt werden.
Die Liberalen hatten ihr Volksbegehren gegen den „XXL-Landtag“ deutlich früher initiiert als der Bietigheimer Pensionär Distler. Es verzögerte sich aber, weil das Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) es wegen rechtlicher Bedenken nicht zulassen wollte. Der Grund: die starke Reduzierung der Wahlkreise von 70 auf 38, wie beim Bundestag. Beim Verfassungsgerichtshof bekam die FDP schließlich Recht.
Für das Scheitern sieht Rülke mehrere Gründe. Zum einen habe dem Volksbegehren der Schwung gefehlt, weil ein neues Wahlrecht nicht mehr für die Landtagswahl im März 2026 gegriffen hätte; eine Änderung erst 2031 habe für viele Bürger in zu weiter Ferne gehört. Zudem sei oft der Einwand gekommen, man habe doch „schon mal unterschrieben“ – nämlich beim ersten Anlauf.
Das „Hauptproblem“ liegt für den FDP-Vormann aber im Verfahren der Unterschriftensammlung, für das die Kommunen zuständig sind. Dazu habe es eine „Vielzahl von Beschwerden“ gegeben über Fehler und falsche Auskünfte auf den Rathäusern. So sei Bürgern gesagt worden, sie müssten die Formulare bei der „Amtssammlung“ selbst weiterleiten – was aber Sache der Städte und Gemeinden ist. Notwendig sei ein niederschwelligeres digitales Verfahren, forderte Rülke, wie es etwa bei parteiinternen Abstimmungen genutzt werde. Dazu bedürfte es aber einer Gesetzesänderung.
Auf Basis der jüngsten Umfragen hatten Experten ein Anwachsen auf bis zu 220 Abgeordnete errechnet, 100 mehr als die Sollgröße. Sollte es so weit kommen, wird laut Rülke „der Druck groß werden“, dies in den Koalitionsverhandlungen aufzugreifen. Die Fraktionschefs von Grünen und CDU, Andreas Schwarz und Manuel Hagel, hatten für diesen Fall bereits eine erneute Änderung des Wahlrechts zugesagt. Schwarz regte dabei eine Deckelung an, der CDU-Spitzenkandidat Hagel wurde nicht konkret. Auch die FDP werde dann darauf dringen, sagte Rülke. Das Wahlrecht war von Grünen, CDU und SPD beschlossen worden, gegen den Widerstand der AfD und teilweise der FDP. Warnungen von Experten vor einem massiv aufgeblähten Parlament blieben ungehört und wurden als Spekulation abgetan.
Kommt es so weit, fürchtet die FDP-Generalsekretärin Judith Skudelny um das „Ansehen der Politik“ insgesamt. Dies habe sich auch bei der Debatte um den übergroßen Bundestag gezeigt, sagte die einstige Bundestagsabgeordnete; inzwischen wurde die Größe durch das neue Wahlrecht begrenzt. Daran gibt es Kritik, weil einzelne Wahlkreise – zum Beispiel Tübingen – nun keinen Abgeordneten mehr haben. Mit der Reduzierung der Zahl der Wahlkreise, argumentiert die FDP, werde dieser Effekt beim Landtag vermieden. Für die Bürgernähe von Abgeordneten sieht Rülke darin kein Problem: 90 Prozent seiner Kontakte liefen heute schon digital, etwa per Mail.