Aus Sicht der Allergiker ist dies jedoch höchst unbefriedigend, denn schon kleinste Mengen können ja schlimmste Reaktionen hervorrufen. Auch können Spurenmengen durchaus höher sein als verzeichnete Zutatenmengen. Ein Spurenhinweis kann jetzt bedeuten, dass die Firma entweder eine sorgfältige Risikoanalyse betreibt oder diese eben gerade nicht durchführt. Und wenn sie auf den Spurenhinweis verzichtet, bedeutet das: entweder hat der Hersteller alle Hebel in Bewegung gesetzt, oder aber er hat gar nichts gegen die mögliche Verunreinigung unternommen.

 

Die Lebensmittelchemikerin und Beraterin Sylvia Pfaff berichtete gerade erst auf der Messe Biotechnica in Hannover von einem Runden Tisch, an dem große Firmen wie Kölln, Bofrost, Dr. Oetker, RUF, Zentis, Nestle, Coppenrath und Wiese sich seit Anfang des Jahres regelmäßig austauschen und am Ende gar ein Informationssystem für Allergiker aufbauen wollen. Manche Firmen würden auch bereits ein gutes Allergenmanagement betreiben, sagte Pfaff. "Das ist aber alles nur freiwillig und nicht gesetzlich geregelt."

Keine gesetzlichen Schwellen- oder Grenzwerte

Das größte Problem sei, dass für Allergene bislang keine gesetzlichen Schwellen- oder Grenzwerte existieren. Bei einem solchen Grenzwert würde es sich um eine Dosis des Allergens handeln, bei der die überwiegende Mehrheit der Allergiker nicht reagiert. "Diese Schwellenwerte sind noch nicht definiert, weil bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichend waren", erläuterte Pfaff. Die Ermittlung eines solchen Wertes gestalte sich als schwierig, weil die individuellen Empfindlichkeiten extrem schwanken können. Pfaff persönlich glaubt deshalb nicht, dass solche Grenzwerte kommen werden, obwohl diese aus medizinischer Sicht für die wichtigsten Allergene bereits existieren, wie die eingangs genannten Mengenangaben zeigen.

Erika Lorenzen, Ernährungswissenschaftlerin der Berliner Biotech-Firma Congen, ist da optimistischer: "Ich glaube schon, dass Grenzwerte kommen werden." Zurzeit würden Behörden und Firmen mit individuell festgelegten Werten operieren, was sehr verwirrend und für Allergiker wenig hilfreich sei. Lorenzen verweist auf die von ihrer Firma angestoßene Initiative EU-Vital (www.eu-vital.org), die sich für "harmonisierte Grenzwerte" auf der Basis von klinischen Schwellenwerten einsetzt. Als Vorbild dient dabei ein australisch-neuseeländisches Konzept (Vital). Dort werden je nach Allergengehalt drei differenzierte Etikettierungsempfehlungen für den Hersteller ausgesprochen.

Prüfer der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg fanden im vergangenen Jahr bei 2651 Proben in 166 Fällen (sechs Prozent) nicht gekennzeichnete Allergene in Lebensmitteln. Am häufigsten trafen sie auf Verunreinigungen durch Gluten, Senf und Milcheiweiß, gefolgt von Erdnuss, Sellerie, Ei und Mandel. Die Spur führte meist in die Anlagen der Hersteller, die ihre Tanks und Behältnisse beim Chargenwechseln nicht vollständig gereinigt hatten. Der Verbraucher muss also damit rechnen, dass in Vollmilchschokolade oder Butterkeksen auch Spuren von Mandeln oder Nüssen enthalten sind, obwohl dies nicht auf der Verpackung steht. Viele Hersteller behelfen sich aus haftungsrechtlichen Gründen mit Angaben wie "kann Spuren von ...enthalten".

Informationssystem für Allergiker

Aus Sicht der Allergiker ist dies jedoch höchst unbefriedigend, denn schon kleinste Mengen können ja schlimmste Reaktionen hervorrufen. Auch können Spurenmengen durchaus höher sein als verzeichnete Zutatenmengen. Ein Spurenhinweis kann jetzt bedeuten, dass die Firma entweder eine sorgfältige Risikoanalyse betreibt oder diese eben gerade nicht durchführt. Und wenn sie auf den Spurenhinweis verzichtet, bedeutet das: entweder hat der Hersteller alle Hebel in Bewegung gesetzt, oder aber er hat gar nichts gegen die mögliche Verunreinigung unternommen.

Die Lebensmittelchemikerin und Beraterin Sylvia Pfaff berichtete gerade erst auf der Messe Biotechnica in Hannover von einem Runden Tisch, an dem große Firmen wie Kölln, Bofrost, Dr. Oetker, RUF, Zentis, Nestle, Coppenrath und Wiese sich seit Anfang des Jahres regelmäßig austauschen und am Ende gar ein Informationssystem für Allergiker aufbauen wollen. Manche Firmen würden auch bereits ein gutes Allergenmanagement betreiben, sagte Pfaff. "Das ist aber alles nur freiwillig und nicht gesetzlich geregelt."

Keine gesetzlichen Schwellen- oder Grenzwerte

Das größte Problem sei, dass für Allergene bislang keine gesetzlichen Schwellen- oder Grenzwerte existieren. Bei einem solchen Grenzwert würde es sich um eine Dosis des Allergens handeln, bei der die überwiegende Mehrheit der Allergiker nicht reagiert. "Diese Schwellenwerte sind noch nicht definiert, weil bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichend waren", erläuterte Pfaff. Die Ermittlung eines solchen Wertes gestalte sich als schwierig, weil die individuellen Empfindlichkeiten extrem schwanken können. Pfaff persönlich glaubt deshalb nicht, dass solche Grenzwerte kommen werden, obwohl diese aus medizinischer Sicht für die wichtigsten Allergene bereits existieren, wie die eingangs genannten Mengenangaben zeigen.

Erika Lorenzen, Ernährungswissenschaftlerin der Berliner Biotech-Firma Congen, ist da optimistischer: "Ich glaube schon, dass Grenzwerte kommen werden." Zurzeit würden Behörden und Firmen mit individuell festgelegten Werten operieren, was sehr verwirrend und für Allergiker wenig hilfreich sei. Lorenzen verweist auf die von ihrer Firma angestoßene Initiative EU-Vital (www.eu-vital.org), die sich für "harmonisierte Grenzwerte" auf der Basis von klinischen Schwellenwerten einsetzt. Als Vorbild dient dabei ein australisch-neuseeländisches Konzept (Vital). Dort werden je nach Allergengehalt drei differenzierte Etikettierungsempfehlungen für den Hersteller ausgesprochen.

Allergene Lebensmittel

Nahrungsmittelunverträglichkeit: Darüber klagen bis zu 20 Prozent der Bevölkerung. Bei Mitteleuropäern lösen vor allem Früchte (35 Prozent aller Betroffenen), Nüsse (23 Prozent), Gewürze (18 Prozent) und Fische oder Meeresfrüchte (10 Prozent) Allergien aus. Weniger als 7 Prozent der Betroffenen können Kuhmilch, Getreidemehl und Hühnerei nicht vertragen.

Landestypische Varianten: Während in England die Erdnussallergie dominiert, macht den Schweizern vor allem Sellerie, den Deutschen und Spaniern Zitrusfrüchte zu schaffen.

Kennzeichnungspflichtige Allergene: Dazu zählen Schalentiere, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrüchte und Baumnüsse, Sellerie, Sesam, Senf, Lupine, Weichtiere sowie das Pseudoallergen Sulfit.