Der Bund soll extremistische Beamte künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen können. Das Bundeskabinett machte den Weg für einen Gesetzentwurf von Nancy Faeser frei. Doch es gibt Widerstand.

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur schnelleren Entlassung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der Disziplinarmaßnahmen per behördlicher Verfügung möglich machen soll. Bislang ist für eine Zurückstufung, Entlassung oder Aberkennung des Ruhegehalts bei Beamten eine Disziplinarklage erforderlich, die meist ein langwieriges Verfahren bedeutet. Im Durchschnitt dauert es den Angaben zufolge vier Jahre.

 

„Dies ist insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen“, heißt es im Gesetzentwurf. Demnach wurden 2021 in der Bundesverwaltung 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Nur in wenigen Fällen werde aber das Vertrauen in die pflichtgemäße Amtsausübung so nachhaltig gestört, dass „statusrelevante Maßnahmen“ - also Entlassung, Zurückstufung oder Aberkennung des Ruhegehalts - auszusprechen seien.

Volksverhetzung kostet zukünftig die Beamtenrechte

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Tatbestand der Volksverhetzung in den Katalog von Straftaten aufgenommen wird, der zum Entzug der Beamtenrechte bei einer Verurteilung von einem halben Jahr Freiheitsstrafe führt. Bislang ist das erst bei einer Strafe von mindestens einem Jahr der Fall.

Zudem sollen „finanzielle Fehlanreize“ im bisherigen Disziplinarrecht korrigiert werden, wie es im Entwurf heißt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung behalten Beamte und Beamtinnen derzeit ihre Bezüge. Es sei daher in ihrem Interesse, den Abschluss des gerichtlichen Verfahrens hinauszuzögern. Künftig sollen sie die bis zur rechtskräftigen Entscheidung gezahlten Bezüge zurückerstatten.

Gesetz aus Baden-Württemberg dient als Schablone

Das Innenministerium orientiert sich damit nach eigenen Angaben an einer Regelung, die schon seit einigen Jahren in Baden-Württemberg gilt. In dem Bundesland werden sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch einen Verwaltungsakt (“Disziplinarverfügung“) angeordnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit dieser Regelung bereits bestätigt.

Von Gewerkschaftsseite kam Kritik an den Plänen. Die Einführung einer Disziplinarverfügung für sämtliche Disziplinarmaßnahmen genüge „nicht den Anforderungen an ein förmliches, unparteiliches und die Fairness sicherndes Verfahren“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär Christian Hoffmeister zu Table.Media. Grundlegende Prinzipien des Beamtentums würden so geschwächt.

Hoffmeister kritisierte zudem die zwingende Kürzung der Bezüge. Es sei nicht vertretbar, Beamte einer Situation auszusetzen, „in der sie durch eine bloße behördliche Entscheidung ihrer grundlegenden Rechte beraubt werden“.