Volkszählung in Stuttgart Zensus 2022: Ärger wegen Mahnschreiben
Trotz eines pünktlich abgegebenen Fragebogens bekommt eine Teilnehmerin an der Befragung eine Mahnung. Woran liegt das?
Trotz eines pünktlich abgegebenen Fragebogens bekommt eine Teilnehmerin an der Befragung eine Mahnung. Woran liegt das?
Sie habe alles richtig gemacht, sagt Alexandra Mayer (Name geändert): Rechtzeitig vor dem Stichtag, dem 13. Juli, hat sie den Fragebogen des Zensus 2022, der aktuellen Volkszählung, abgegeben, und zwar persönlich beim Statistischen Landesamt. „Ich bin dort rumgedackelt, bis ich jemand gefunden habe, und habe mir die Abgabe schriftlich bestätigen lassen“, sagt die Leserin unserer Zeitung. Entsprechend groß ist ihre Verärgerung, dass sie nun ein Mahnschreiben bekam – und davor schon ein Erinnerungsschreiben. Dass darin steht, man dürfe die Mahnung ignorieren, wenn man alles abgegeben habe, beruhigt sie nur bedingt. Sie schimpft: „Heißt das, die schreiben alle an, die abgegeben haben? Dafür ist Geld da?“
Nein, es seien nicht alle angeschrieben worden, entgegnet Alexander Grund, Pressesprecher des Statistischen Landesamtes. Es habe jedoch einen Teil der Teilnehmenden getroffen, die ihre Antworten auf Papier abgegeben hätten. Wer den Zensusfragebogen digital bearbeitet habe, sei verschont worden. „Das ist leider etwas ungünstig gelaufen, das bedauern wir auch“, sagt Grund. Es gebe eine Erklärung: Das Landesamt verfolge eine Online-First-Strategie. Die Papierbögen würden digital eingelesen. Das erledige ein externer Dienstleister, und das daueret. In dieser Zeit sei es zu Überschneidungen gekommen: Sei der Bogen noch nicht digitalisiert, werde er nicht als abgegeben im System angezeigt, erläutert der Sprecher. „Das war ein bisschen dem Zeitdruck geschuldet“, fügt er hinzu. Den Unmut über die Mahnungen kenne er: „Es sind einige Anrufe dazu auch bei uns in der Pressestelle rausgekommen“, sagt er. „Die meisten waren aber gelassen, als sie hörten, man könne die Mahnung ignorieren.“
Weitere Mahnungen können noch unterwegs sein. Man solle auf jeden Fall den vorletzten Absatz lesen, in dem stehe, dass man nichts zu befürchten habe, wenn man bereits abgegeben habe. Wer es tatsächlich vergessen habe, könne die Beantwortung natürlich noch nachholen. Es besteht eine Auskunftspflicht nach Paragraf 15 des Bundesstatistikgesetzes. Wer sich weigert zu antworten, muss mit einem Bußgeld rechnen – das kann im schlimmsten Fall 5000 Euro betragen.
Die Rücklaufquote der Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung sei mit mehr als 90 Prozent jedoch sehr gut. Etwa 400 000 der 3,5 Millionen angeschriebenen Haushalte hätten auf Papier geantwortet. Längst nicht alle hätten aber nun das Mahnschreiben bekommen. Wie viele, das könne man aber ebenso wenig sagen, wie man die Kosten für diese Schreiben herausrechnen könne, sagt Alexander Grund.