Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor unseriösen Anbietern, die angeblich Aktien der neuen Gesellschaft verkaufen wollen. Daimler-Aktionäre bekommen die Papiere automatisch.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Betrüger versuchen, aus dem für Dezember geplanten Börsengang der Daimler Truck Holding AG Kapital zu schlagen: Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Anbietern, die angeblich schon jetzt Aktien der neuen Gesellschaft verkaufen wollen. Mehrere Verbraucher hätten sich über dubiose Anrufe beschwert, sagte eine Sprecherin der Behörde.

 

Konkret genannt werden in dem Warnhinweis eine Firma namens Euro-GIC Business & Office Center Management GmbH, vorgeblich aus Leinfelden-Echterdingen, eine Euro-Gic Asset Management Inc., die ihren Sitz in Belgien haben soll, sowie die Kidman Partners Ltd aus London. Diese Unternehmen hätten in Deutschland keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen, erklärte die Bafin.

Erste Vorfälle wurden schon im Sommer bekannt

Bereits Ende August warnten die Finanzaufsicht und der Daimler-Konzern selbst vor unseriösen Anbietern. In diesem Zusammenhang wurden folgende Namen genannt: eine Ventura Invest GmbH, vorgeblich aus Frankfurt, die Topzins-EuroGic mit einer Adresse in Berlin, die BB Investment Partners Burder & Bartels, angeblich aus Stuttgart, und ein Anbieter namens Brüssel Offices Center. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Betrug eingeleitet.

Die Daimler-Aktionäre hatten Anfang Oktober auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aufspaltung des Konzerns zugestimmt. Die Lastwagensparte Daimler Truck soll im Dezember getrennt an der Börse gelistet werden. Wer bereits Daimler-Aktien besitzt, erhält dann zusätzlich Aktien der Daimler Truck Holding AG. Die Zuteilung erfolgt automatisch, und zwar im Verhältnis 2:1. Wer also bislang 20 Daimler-Aktien besitzt, bekommt zehn von Daimler Truck.

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Die Bafin weist darauf hin, dass Verbraucher, denen Wertpapiere angedient werden, in ihrer Unternehmensdatenbank nachschlagen können, ob der Anbieter über eine Erlaubnis für solche Geschäfte verfügt. Ferner können sie in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ nachprüfen, ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein von der Bafin gebilligter Prospekt vorliegt.