Ein 34-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Böblingen verantworten, weil er vor zwei Frauen in der S-Bahn sein Geschlechtsteil entblößte. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann durch exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit auffiel.

Böblingen - „Mir tut es wahnsinnig leid. So etwas darf nie wieder passieren“, richtet der sichtlich nervöse Angeklagte seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung an den Richter Werner Kömpf. Passiert war es jedoch schon zum wiederholten Mal, dass der 34-Jährige durch exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit auffiel. Bereits 2012 und 2013 wurde er deswegen zu Geldstrafen verurteilt.

 

Nun muss sich der gelernte Elektriker, der aus Leipzig stammt und in Herrenberg lebt, vor dem Amtsgericht Böblingen wegen eines ähnlichen Vergehens verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, dass er sich im Juli vergangenen Jahres nachts in der S-Bahn zwischen Böblingen und Herrenberg gegenüber einer jungen Frau gesetzt, sein Geschlechtsteil entblößt und daran manipuliert hatte. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft die junge Frau direkt angesehen haben. Als diese schockiert aufstand und sich woanders hinsetzte, ging er zu einer anderen Sitzgruppe, wo eine weitere Frau saß. Dort wiederholte er die Belästigung. Die beiden Frauen hatten die Polizei verständigt, die den betrunkenen Mann bereits kurz nach dem Vorfall festnehmen konnten. Auch Videoaufnahmen aus der S-Bahn belegen die Tat.

Somit bleibt dem Angeklagten praktisch nur die Flucht nach vorne: „Mein Mandant gibt die Tat vollumfänglich zu und er schämt sich dafür“, sagt sein Verteidiger Zlatko Prtenjaca. Eine Erklärung für das Verhalten seines Mandanten könne er nicht geben, doch er gehe davon aus, dass er einen gewissen Drang verspüre, sich zu entblößen. „Ich habe ihm geraten, diesen Drang in legalem Maße auszuleben, etwa an einem FKK-Strand“, sagt Prtenjaca.

Angeklagter entschuldigt sich bei Zeuginnen

Mit seinem Geständnis erspart der Angeklagte den beiden Zeuginnen, vor Gericht eine Aussage machen zu müssen. Es ist ihm aber ein Anliegen, sich bei den Frauen zu entschuldigen. „Es tut mir so leid. Ich würde es auch wieder gut machen, wenn ich könnte“, stammelt er im Angesicht der Zeuginnen. „Vielleicht brauchen Sie ja mal einen Elektriker?“, bietet er schließlich an und sorgt mit seinem Vorschlag für einen Moment der Erheiterung im Gerichtssaal. „Vielleicht wenden Sie sich in diesem Fall doch lieber an einen anderen Elektriker“, widerspricht Richter Kömpf und entlässt mit diesen Worten die Zeuginnen.

Bleibt die Frage, ob der Angeklagte, der bei der Tat einen Blutalkoholwert von 2,8 Promille hatte, ein Alkoholproblem hat. Er kann sich laut seinem Verteidiger daran erinnern, am Tatabend Bier und Schnaps in einer Kneipe getrunken zu haben, in welchen Mengen weiß er nicht mehr. „Ich gehe mal mit Freunden feiern und dann trinken wir auch was. Aber es gibt keine regelmäßigen Abstürze“, beteuert er. Bei seiner Arbeitsstelle sei Alkohol nie ein Problem gewesen. „Es fällt eben auf, dass auch die vorherigen Vorfälle unter Alkoholeinfluss stattgefunden haben“, sagt Kömpf.

Richter berücksichtigt finanzielle Situation des Angeklagten

Nachdem der Angeklagte zuletzt 2013 wegen exhibitionistischer Handlungen und Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, musste der damals Selbstständige seinen eigenen Betrieb aufgeben. „Meine Freundin hatte mich auch verlassen. Ich wusste gar nicht mehr, wo mir der Kopf stand“, erzählt er. Heute noch hat er rund 8000 Euro Schulden aus seiner Selbstständigkeit, die er seinen Gläubigern in Raten zurückzahlen kann. Auch für den Unterhalt für ein von ihm getrennt lebendes Kind muss der 34-Jährige aufkommen.

Die finanzielle Situation des Angeklagten berücksichtigt Richter Kömpf in seinem Urteil. Er verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzt, und bleibt damit unter den geforderten sechs Monaten der Staatsanwaltschaft. Von einer zusätzlichen Geldstrafe sieht er ab – eben wegen der ohnehin schon finanziell angespannten Situation des Angeklagten. „Sie sollten Ihr Problem in den Griff bekommen, eventuell mit therapeutischer Hilfe. Sonst landen Sie deswegen im Gefängnis“, gibt der Richter dem Angeklagten abschließend mit auf den Weg.