Die Bundespolizei hat in diesem Jahr einige Sündenfälle entdeckt, bei denen Schülerurlaube illegal vorverlegt oder verlängert wurden.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Müsste die 14-Jährige denn nicht in der Schule sein? Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Flughafen wundern sich über die Antalya-Reise einer Familie und schauen sich die Pässe genauer an. Für die Eltern wird es peinlich.

 

Immer wieder wird der offizielle Beginn oder das Ende der Schulferien eigenmächtig verlängert. Am ehesten fallen Ferien-Schulschwänzer am Stuttgarter Flughafen auf, bei den üblichen grenzpolizeilichen Kontrollen. „Jetzt kurz vor den Sommerferien hatten wir wieder ein paar Fälle“, sagt Bianca Castan, Sprecherin der Bundespolizei am Flughafen. Die Zahl liege noch unter zehn. Anders sieht der Blick auf das ganze Jahr 2022 aus – inklusive Winterferien, Ostern und Pfingsten. Die Polizei spricht von aufgedeckten Sündenfällen „im mittleren zweistelligen Bereich“.

Die Polizei nimmt Kontakt mit der Schule auf

Dies müssten zwischen 40 und 60 Fälle sein – aber genaue Zahlen will die Bundespolizei nicht nennen. „Weil es keine polizeiliche Aufgabe ist, haben wir das nicht offiziell statistisch erfasst“, sagt Bianca Castan. Außerdem werde nicht gezielt nach Ferien-Frühstartern gesucht, das Dunkelfeld sei entsprechend groß. Bei offensichtlichen Verdachtsmomenten werde allerdings genauer nachgefragt. „Und dann wollen wir die schriftliche Schulbefreiung sehen“, so die Bundespolizeisprecherin.

Die Eltern der 14-Jährigen halten sich nicht lange mit der Ausrede einer „mündlichen“ Befreiung auf. Sie geben zu, ihr Kind krankgemeldet zu haben. Der Flug sei eben außerhalb der Ferienzeit billiger gewesen. Doch nun ist es zu spät: Die Bundespolizisten nehmen Kontakt mit der Schule auf. „Wir fragen telefonisch nach“, sagt Bianca Castan, „dann schreiben wir einen Bericht, der an die Schule geschickt wird.“

Es kann teuer werden

Wie die betroffenen Schulen damit umgehen, ob sie den Vorgang an die Schulbehörden für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren weitergeben, ist nicht Sache der Polizei. Und wohl auch eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Schule. Generell können in Baden-Württemberg Bußgelder von bis zu 1000 Euro verhängt werden.

Im Fall der 14-Jährigen stellt sich heraus, dass die Schule zuvor einen Antrag der Eltern auf Schulbefreiung abgelehnt hatte. Die gibt es allenfalls bei Trauerfällen in der Familie oder Hochzeiten von Geschwistern.

Und die Moral von der Geschicht’

Doch Bußgeld hin oder her – für die Sprecherin der Bundespolizei ist ein anderer Aspekt wesentlich: „Was soll ein Kind denn daraus lernen?“ Dass Schulschwänzen schon mal erlaubt ist? Dass man die Schule und sogar die Polizei anlügen darf? „Die Eltern“, so Bianca Castan, „sollten sich gut überlegen, ob sie ein negatives Vorbild sein wollen.“