Weil das schnell Geld gelockt haben soll, sind zwei Männer aus Sindelfingen fast in Terrorverdacht geraten. Seit Donnerstag müssen sich die beiden Deutschen nun wegen illegalen Waffenhandels im Internet vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

Stuttgart - Weil das schnell Geld gelockt haben soll, sind zwei Männer aus Sindelfingen fast in Terrorverdacht geraten. Seit Donnerstag müssen sich die beiden Deutschen nun wegen illegalen Waffenhandels im Internet und weiterer Verstöße gegen Waffengesetze vor der 18. Kammer des Landgerichts verantworten. Das Verfahren gegen einen dritten Mann wurde zwischenzeitlich wegen geringer Schuld eingestellt.

 

Im Keller seiner Oma in Sindelfingen soll der 25 Jahre alte Hauptangeklagte ab dem Frühjahr 2015 eine Waffenwerkstatt eingerichtet haben – mit Spannwerkzeugen, Fräsmaschinen, Drehmeißeln, Spiralbohren und allem, was dazu gehört. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Werkzeugmacher vor, dort mindestens acht Schreckschusswaffen zu scharfen Walther PK 380 umgebaut zu haben. Diese soll er dann im anonymen Bereich des Internets, dem sogenannten „Darknet“, für jeweils rund 1000 Euro verkauft haben. Der 28 Jahre alten Mitangeklagte hat ihn laut Staatsanwaltschaft dabei unterstützt. Ab September 2015 habe der 25-Jährige dann in dem Keller vier Sturmgewehre hergerichtet und diese Kriegswaffen im Paket für 11 200 Euro via Darknet verkauft.

Weil darunter auch zwei Kalaschnikows waren und die vier Waffen laut Anklage an eine nicht existierende, sogenannte Drop-Adresse in Paris geschickt wurden, vermuteten Ermittler zunächst einen Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris im November 2015, bei denen 130 Menschen getötet und 352 verletzt wurden. Dieser Verdacht hat sich laut Staatsanwaltschaft aber im Laufe der Ermittlungen nicht bestätigt. Es sei nicht geklärt, ob die Sturmgewehre je Deutschland verlassen hätten.

Laut Anklage lockte das schnelle Geld

Ein dauerhaftes Auskommen hätten sich die beiden Männer mit dem Waffenhandel sichern wollen, sagte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt. Während der jüngere Angeklagte bei seiner Oma die Werkstatt eingerichtet habe, sei er vom Älteren mit Geld unterstützt worden. Auch sei geplant gewesen, die illegalen Gewinne über die Firma des 28-Jährigen zu waschen. Über die verschlüsselte Kommunikation des Darknet hätten sich schnell die ersten Kunden gefunden. Die virtuelle „Schmuddelecke“ bietet Verkäufern und Käufer die Chance, bei ihren Geschäften anonym zu bleiben.

Im Blick hatten Ermittler den 25-Jährigen schon länger. Das Frankfurter Zollkriminalamt war bei Recherchen im Darknet auf ihn gestoßen. Bei der Durchsuchung der Werkstatt wurden 16 Waffen gefunden. Seit dem 24. November 2015 sitzt der 24-Jährige in Untersuchungshaft. Der ältere Angeklagte ist nach rund einem halben Jahr aus der U-Haft entlassen worden. Am ersten Verhandlungstag äußerten sich die Angeklagten zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Das Landgericht in Heidelberg hat erst im Juli einen 32-jähriger Mann wegen Waffenhandels im Darknet zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auch der Münchner Amokläufer soll seine Waffe im dunkeln Netz gekauft haben.