Am 26. September wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Aufgabe des Parlaments ist auch die Gesetzgebung. Doch nicht jede oder jeder Abgeordnete kann einfach ein Gesetz einbringen. Welche Regeln es für die Gesetzgebung gibt.

Digital Desk: Gülay Alparslan (alp)

Berlin - Bis ein neues Gesetz verabschiedet wird, ist es ein langwieriger Prozess. Im Grundgesetz ist in Artikel 70 bis 82 die Vorgehensweise geregelt. In einem ersten Schritt muss eine Gesetzesinitiative gestartet werden. In Deutschland können das die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestags in die Wege leiten.

 

Im Bundestag finden drei Beratungen über den Gesetzesentwurf statt – so genannte Lesungen. Die erste Lesung ist die Grundsatzdebatte, in der der Entwurf vorgestellt wird. Danach wir der Entwurf in die Ausschüsse weitergeleitet, dort werden Details beraten und auch Experten angehört.

Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten zu, ist das Gesetz verabschiedet

In der zweiten Lesung berichten die Ausschussmitglieder von ihren Beratungen und Änderungsvorschlägen. Die dritte Lesung ist eine Aussprache, auch weitere Änderungen sind möglich – dann wird abgestimmt. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Gesetz zustimmt, ist das Gesetz verabschiedet.

Dann geht das Gesetz an den Bundesrat – der muss je nach Gesetz zustimmen oder könnte Einspruch erheben. Letzteres würde bedeuten, dass der Bundestag noch einmal abstimmen muss. Ist es verabschiedet und von der Kanzlerin unterzeichnet, muss der Bundespräsident das Gesetz noch zeichnen. Anschließend wird es im Bundesgesetzplatz verkündet und tritt damit in Kraft.