Der Tübinger Anlegervertreter Andreas Tilp vertritt bereits über 1000 Kleinanleger, die Schadenersatzansprüche gegen VW geltend machen wollen. Bei einigen droht jedoch Verjährung.

Chefredaktion: Anne Guhlich (agu)

Stuttgart/Kirchentellinsfurt - Nach den mächtigen Investoren fordern nun auch immer mehr Kleinanleger vom Autobauer Volkswagen Geld zurück, weil sie sich in der Affäre um manipulierte Abgaswerte zu spät informiert fühlen. „Wir haben nun den ersten großen Schwung an Klagen von Kleinanlegern in Deutschland auf den Weg gebracht“, sagte Andreas Tilp, Anlegervertreter aus Kirchentellinsfurt, einen Tag vor der VW-Hauptversammlung den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ (Mittwoch). „Wir verschicken in den nächsten Tagen Klagen von 200 Einzelanlegern.“ Doch VW drohen weitere Klagen: „Insgesamt vertreten wir Stand heute 1129 Kleinanleger, die Schadenersatz fordern“, so Tilp. Der durchschnittliche Schaden belaufe sich auf 47 000 Euro pro Anleger. Bereits im März hatte die Tilp eine Klage auf den Weg gebracht, hinter der jedoch 278 professionelle Investoren stehen.

 

Die Klagen von Anlegern auf Schadenersatz sollen in einem sogenannten Musterverfahren bearbeitet werden. Dabei werden bestimmte Streitpunkte – die sogenannten Feststellungsziele – in einem Musterverfahren durchgearbeitet. Die Entscheidungen, die das Gericht im Verfahren des Musterklägers trifft, sind in der Folge für allen weiteren Fälle bindend. Kern der im Bundesanzeiger veröffentlichten Feststellungsziele ist, dass VW die Anleger im September 2015 zu spät über die Abgasmanipulation informiert hat. VW weist die Vorwürfe zurück. „Nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten sieht sich das Unternehmen in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat“, teilt ein Sprecher des Konzerns mit. Nach Ansicht von Andreas Tilp hätte der Autokonzern die Anleger bereits 2008 informieren müssen.

Tilp will Zeit gewinnen

Den Anlegervertretern ist ein Dorn im Auge, dass vom Oberlandesgericht in Braunschweig noch kein Musterkläger bestimmt werden konnte. Nun droht eine für Anleger wichtige Frist zu verstreichen. Eine Anlegergruppe, die besonders gute Aussichten auf Schadenersatz hätte, müsste bis zum 19. September klagen. Tilp hat bereits eine Idee, wie er Zeit gewinnt: „Für alle Anleger, die jetzt noch nicht klagen können, werden wir einen Mahnantrag mit kombinierter anschließender Anspruchsanmeldung stellen.“ Dadurch gewinnt er weitere sechs Monate Zeit, in der das Musterverfahren in Braunschweig Fahrt aufnehmen sollte, zu dem dann die an Anspruchsanmeldung erfolgen kann.