Vor Gericht Sanitäterin soll Kollegen vergiftet haben – Verteidiger fordert Ende der U-Haft
Weil ein Schöffe gestorben ist, hat am Freitag der Prozess gegen eine Notfallsanitäterin neu begonnen. Der Auftakt war außergewöhnlich und emotional.
Weil ein Schöffe gestorben ist, hat am Freitag der Prozess gegen eine Notfallsanitäterin neu begonnen. Der Auftakt war außergewöhnlich und emotional.
Im Prozess gegen eine ehemalige Auszubildende zur Notfallsanitäterin, die Kollegen heimlich verschreibungspflichtige Medikamente in Getränke gemischt haben soll, hat der Verteidiger das Landgericht Heilbronn am Freitag scharf kritisiert. Die seit Jahresbeginn andauernde Untersuchungshaft der 25-Jährigen sei unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt.
Nach Ansicht des Verteidigers gibt es keinen Grund anzunehmen, dass die Angeklagte fliehen könnte. Sie habe ihren festen Wohnsitz bei der Familie, sei finanziell vom Elternhaus abhängig und könne sich eine Flucht schlicht nicht leisten. Zudem habe sie ein Geständnis abgelegt, soweit es um die Körperverletzungsvorwürfe gehe, und dabei Reue und Einsicht gezeigt. Die Frau sei nicht vorbestraft und lebe in geordneten Verhältnissen.
Außerdem habe sie an diejenigen Geschädigten, die einem Vergleich zugestimmt hätten, bereits Schmerzensgeld gezahlt. „Wer unter diesen Umständen ernsthaft von Fluchtgefahr spricht, liegt völlig neben der Sache“, sagte der Pflichtverteidiger.
Allein die zu erwartende Strafe reiche nicht aus, um eine Fluchtgefahr zu begründen, argumentierte er weiter. Würde das Gericht bereits jetzt von einer Strafe ausgehen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne, wäre das rechtlich unzulässig, da damit die Beweiswürdigung vorweggenommen werden würde.
Hinzu komme, dass die psychiatrische Sachverständige eine verminderte Schuldfähigkeit nicht habe ausschließen können. „Unter diesen Umständen wäre es rechtswidrig, der Angeklagten einen Fluchtanreiz zu unterstellen“, so der Verteidiger.
Der Staatsanwalt widersprach dieser Darstellung. Er gehe weiterhin von versuchtem Mord aus. Das schließe eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft aus. Zudem verwies er auf den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch der Angeklagten. Er habe erhebliche Zweifel daran, dass sie sich außerhalb der Haft an gerichtliche Auflagen halten würde.