Das Justiz- und Migrationsministerium des Landes wird für zwei Standorte in Stuttgart eine Bauvoranfrage stellen. Geschaffen werden sollen eine Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Lea) oder eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA). In Erstaufnahmeeinrichtungen werden Flüchtlinge vor der Weiterverteilung in die Kreise untergebracht, in Leas werden zusätzlich die Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration bearbeitet, zudem gibt es dort Gesundheitsprüfungen durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
Bauvoranfrage steht bevor
Die Bauvoranfrage für einen bisherigen Bürostandort in Weilimdorf (Mittlerer Pfad 13–15) stehe kurz bevor, die für ein bisheriges Bürogebäude in Obertürkheim (Augsburger Straße 712) werde in Bälde gestellt, teilt das von Marion Gentges (CDU) geführte Migrationsministerium auf Anfrage mit. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) gehe derzeit davon aus, dass in Weilimdorf etwa 1300 Menschen untergebracht werden könnten, am Standort Obertürkheim sollen es rund 600 sein. Für beide Standorte strebe das Land eine längerfristige Nutzung an, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Die Bestandsgebäude müssten umgebaut werden, ein Zeitplan könne noch nicht genannt werden, da die Planungen nicht abgeschlossen seien. Für die Prüfung seien das RP und das Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg zuständig.
Ausnahmen sind möglich
In Gewerbegebieten können Unterkünfte für Geflüchtete ausnahmsweise oder durch eine Befreiung von bestimmten Festsetzungen der Bebauungspläne zulässig sein. Eine Befreiung könne beispielsweise für eine auf drei Jahre befristete Nutzungsänderung erteilt werden, erläutert hierzu eine Sprecherin der Landeshauptstadt. Neben den beiden Standorten befinden sich auch die frühere IBM-Deutschlandzentrale in Stuttgart-Vaihingen und das ehemalige Statistische Landesamt in Heslach weiterhin in der Prüfung, so das Ministerium.
Darüber hinaus gebe es keine Angebote für Liegenschaften in Stuttgart, die für eine Lea-Nutzung untersucht werden könnten, die Stadt selbst habe keine Vorschläge gemacht, so das Ministerium. Die CDU in Stuttgart hatte sich im Kommunalwahlkampf unter der Überschrift „Integration hat Grenzen“ gegen eine Lea in Stuttgart ausgesprochen. OB Frank Nopper (CDU) hatte erklärt, er sehe Pläne für eine Lea „mit Skepsis und Sorge“, die Stadt habe bereits eine Vielzahl von Flüchtlingsunterkünften. Sie könne aber keinen Einfluss auf die Standortentscheidung des Landes nehmen. Diesem fehlen rund 9000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen.
Was wird angerechnet?
Stuttgart hat, wie andere Kommunen, eine Aufnahmequote zu erfüllen, war damit 2023 allerdings in Rückstand. Sollte eine Lea in der Stadt eingerichtet werden, würde es eine Anrechnung („Lea-Privileg“) geben. Diese war bisher Verhandlungssache und variierte zwischen zehn und 100 Prozent. Künftig will das Land in der erneuerten Verordnung zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eine nachvollziehbare Berechnung schaffen. Für Stuttgart hat das Ministerium hypothetisch bei 1000 Plätzen eine Senkung in der Anschlussunterbringung um 19 Prozent berechnet. Ende 2023 waren in Stuttgart 9230 Menschen in 198 Unterkünften untergebracht.