Vorentscheidung im Klinikum-Prozess Richter winken mit dem Zaunpfahl

Hat das Klinikum bei den Abrechnungen der Behandlung und Betreuung libyscher Patienten gemeinsam mit Patientenbetreuern betrogen? Das klärt die 20. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Verfahren gegen einen Patientenbetreuer wurde bereits abgetrennt. Das Stuttgarter Landgericht stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Betrugsschaden.

Stuttgart - Aus drei mach zwei: Die 20. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat im Klinikum-Prozess um überhöhte Abrechnungen gegenüber libyschen Patienten ein Verfahren gegen einen der drei angeklagten Patientenbetreuer abgetrennt. Dessen Verteidiger sehen die gegen den Münchner Unternehmer und seine Firma erhobenen Vorwürfe der Untreue wegen einer Betreuungsvereinbarung mit dem libyschen Verteidigungsministerium als widerlegt an.

 

Ähnliche Vorhalte im Zusammenhang mit der Behandlung von 371 Kriegsversehrten aus der Stadt Misrata zwischen 2013 und 2015 betreffen ihn nur am Rande – ausgenommen ein Darlehen über 10 000 Euro an den ehemaligen Leiter der Internationalen Abteilung im Klinikum, das ihm als Bestechung eines Amtsträgers ausgelegt wird.

Kritik an den Ermittlern

Als Hauptangeklagter erscheint ein Betreuer aus Hamburg, der seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt und bis heute schweigt. Zuletzt hatten seine Verteidiger heftige Kritik an den leitenden Ermittlern der Kripo und der Steuerfahndung geübt. Ihnen wird vorgeworfen, mit Belastungseifer bei der Sache gewesen zu sein.

Vor allem ein in den Unterlagen entdeckter Aktenvermerk als Handlungsanleitung für verbotene „informatorische Gespräche“ am Rande einer Vernehmung mündete im Vorwurf, unprofessionell ermittelt zu haben. Die Verteidigung kündigte an, ihr Mandant werde zu gegebener Zeit seine Sicht der Dinge darlegen. Ob ihm sein Schweigen während der bisherigen 40 Verhandlungstage zum Vorteil gereicht, ist unter Prozessbeteiligten zumindest umstritten.

Landgericht will Klartext reden

Die 20. Strafkammer will am Montag die Gelegenheit wahrnehmen, ihre „eigenständig angestellten Überlegungen“ der Öffentlichkeit zu präsentieren und darzulegen, in welche Richtung der Prozess geht. Bekanntlich stellen sich seit dem Auftakt im Frühjahr Fragen nach dem tatsächlichen Schaden und ob die Zahlung von Vermittlungsprovisionen sittenwidrig gewesen ist. Die Strafverteidiger des Münchner Angeklagten halten die Anwendbarkeit des von der Anklage herangezogenen „Kieler Urteils“ für fraglich, da sich anders als in Stuttgart auf beiden Seiten ärztliches Personal befunden hatte.

Das Klinikum Stuttgart hatte es seinerzeit versäumt, gültige und umfassende Verträge mit den libyschen Kostenträgern abzuschließen. Jeder Euro für die Behandlung und Betreuung der Versehrten – das Klinikum hatte dafür 19 Millionen Euro kassiert – ist deshalb laut Anklage an die Libyer zurückzuüberweisen. Das städtische Haus verweist dagegen auf erbrachte Leistungen im Umfang von 28 Millionen Euro, was einen Verlust von neun Millionen Euro bedeutet; fünf Millionen Euro hat das Klinikum als Ausgleich von seiner Versicherung erhalten.

Es wurden Betreuungsleistungen erbracht

Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler hat angekündigt, das Schadensthema im Blick zu behalten. Die Beweisaufnahme zum Verhalten des dritten Angeklagten, der sich laut seiner Verteidiger Boris Müller und Hanno H. Haupt unzweifelhaft um die Betreuung der Patienten gekümmert habe, belegen erbrachte Leistungen. Klar wurde auch, dass die drei Betreuer nicht in alle Abläufe eingebunden waren, sondern die meisten Entscheidungen in der Verwaltung getroffen worden waren. Die damals Verantwortlichen warten noch auf ihren Prozess.

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