Am Dienstag rastet ein 41-Jähriger am Hauptbahnhof wegen eines versehentlichen Remplers aus – tags darauf bekommt es die Polizei wieder mit dem Mann zu tun.

Ein 41 Jahre alter Mann, der bereits am Dienstag wegen eines versehentlichen Remplers am Stuttgarter Hauptbahnhof ausgerastet war, ist auch am Mittwoch durch sein aggressives Verhalten aufgefallen. Dabei habe er einen 29-jährigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn angegriffen und bei der anschließenden Festnahme Bundespolizisten bespuckt und attackiert.

 

Wie die Polizei berichtet, soll der 41-Jährige gegen 14.10 Uhr auf dem Bahnsteig an Gleis 7/8 randaliert haben, während der Bahnmitarbeiter augenscheinlich damit beschäftigt war, zwei Menschen mit Sehbehinderung im Rahmen eines Shuttleservices vom Bahnsteig zu begleiten. Der Verdächtige machte sich offenbar am Fahrzeug zu schaffen, woraufhin der Bahnmitarbeiter ihn aufforderte, sich zu entfernen. Daraufhin soll der Beschuldigte dem 29-Jährigen dessen Brille weggenommen und ihm anschließend zweimal unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben.

41-Jähriger schlägt seinen Kopf mehrfach gegen eine Wand

Eine alarmierte Streife der Bundespolizei traf den Beschuldigten noch vor Ort an. Auch gegenüber den Einsatzkräften habe sich der Mann äußerst aggressiv gezeigt. Die Beamten mussten ihm Handfesseln anlegen. Weil der Beschuldigte anschließend mehrfach selbstständig seinen Kopf gegen eine Wand geschlagen haben soll, wurde er auf das Bundespolizeirevier gebracht. Beim Transport soll der 41-Jährige in Richtung der Beamten gespuckt und versucht haben, sich körperlich aus deren Griffen zu befreien. Hierbei verletzte er einen Bundespolizisten leicht am Arm. Der Beamte musste ärztlich behandelt werden.

Bereits am Vortag war der Beschuldigte wegen eines Angriffs auf einen 26-jährigen Reisenden polizeilich in Erscheinung getreten. Nachdem der 26-Jährige ihn versehentlich angerempelt hatte, habe der 41-Jährige ihn zunächst beleidigt und anschließend ins Gesicht geschlagen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen ein, unter anderem wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung. Eine richterliche Vorführung wurde angeregt.