Ihre Brutalität am Gerlinger U-Bahnhof haben für eine Gerlingerin und ihren Exfreund jetzt Folgen: Sie erhalten vor dem Amtsgericht Ludwigsburg eine Freiheitsstrafe.

Gerlingen/Ludwigsburg - Gut, das Opfer hat die beiden provoziert. Dass eine 25-Jährige aus Gerlingen und ein 21-Jähriger aus Stuttgart einen jungen Gerlinger deswegen aber fast bewegungsunfähig schlagen und treten und dann ins Gleisbett der Stadtbahn stoßen, hat das Ludwigsburger Amtsgericht nun bestraft: Wegen gefährlicher Körperverletzung sind die Frau und ihr Exfreund zu Freiheitsstrafen von zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Ihre Strafen sind zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Sie bekommen einen Bewährungshelfer an ihre Seite und müssen ein Anti-Gewalt-Training machen. Der Stuttgarter muss zudem 400 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.

 

Die Täter, die gemeinsam ein Kind haben, gaben zu, am 5. Oktober vorigen Jahres angetrunken einen 25-Jährigen an der U-Bahn-Endhaltestelle Gerlingen schwer verletzt zu haben. Dabei war der Stuttgarter, der schon in der Vergangenheit wegen Körperverletzung vor Gericht stand, die treibende Kraft. Seine Gefährtin prügelte erst auf seine Aufforderung hin mit. Offenbar beleidigte das Opfer den Stuttgarter. Es sei auf ihn zugekommen und habe behauptet, der Vater des Kindes zu sein, sagte die Frau vor Gericht. Die Männer gerieten daraufhin in einen lautstarken Streit. Es sei zu einer Rangelei und Schubserei gekommen, bei der das Opfer zu Boden ging. Nachdem der Gerlinger auf die Gleise gefallen war, zogen die Täter von dannen.

Tat mit „immensem Gefährdungspotenzial“

Passanten haben dem Verletzten zurück auf den Bahnsteig geholfen, aus eigener Kraft schaffte er dies nicht. Durch die Schläge und Tritte gegen Kopf und Körper hatte er eine gebrochene Nase sowie Hämatome und Abschürfungen an den Armen und Beinen. Die Richterin Andrea Henrich nannte die Tat „eine Aktion, die ein immenses Gefährdungspotenzial“ berge, „es hätte an dem Abend ganz anders ausgehen können.“ Sie machte den Angeklagten deutlich, dass sie bei einer Wiederholung nicht mehr so glimpflich davonkommen würden.

Bei dem Strafmaß berücksichtigte Henrich, dass das Opfer nach einer Woche wieder fit war. Sie wertete auch das – wenngleich mehr oder minder freiwillige – Geständnis und die seit geraumer Zeit positive Entwicklung zugunsten der Angeklagten. Beide kommen aus schwierigen Verhältnissen. Er flüchtete vor seinem gewalttätigen Vater aus Algerien und lebt seit 2014 in Deutschland. Inzwischen hat er eine unbefristete Festanstellung. Sie ist psychisch krank und beginnt bald wieder eine Therapie. Die gemeinsame Tochter lebt seit dem Vorfall im Oktober in einer Pflegefamilie, wobei die kleine Familie von Anfang an Hilfe vom Jugendamt hatte.

Erinnerungslücken erbosen den Staatsanwalt

Womit das Opfer die Täter tatsächlich provozierte, konnte das Gericht aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht restlos rekonstruieren. Das Opfer kam wegen einer Magen-Darm-Erkrankung nicht zum Prozess. Auch deshalb schien es zunächst so, als gebe es einen zweiten Verhandlungstag.

Denn die Angeklagte schilderte den Vorfall zunächst lückenhaft. Sie konnte sich nach eigenen Angaben nur noch wenig an die Geschehnisse erinnern. Ob sie den Stuttgarter gekannt habe, fragte die Richterin. Das verneinte die Frau, auch dem Ex-Freund sei er bis dato unbekannt gewesen. „Was nach der Rangelei passiert ist, weiß ich nicht mehr“, sagte die Angeklagte. Sie erinnere sich lediglich an eine Ohrfeige, die sie dem Opfer verpasst habe.

Die vermeintlichen Gedächtnislücken lösten bei der Staatsanwaltschaft Unmut und Unverständnis aus. „Dass die Erinnerung fünf Minuten lang weg ist, gibt es nicht. Erst recht nicht, wenn Sie zum ersten Mal einen solchen Vorfall erlebt haben“, sagte der Oberstaatsanwalt Albrecht Braun. Zwischen ihm, der Verteidigung und der Richterin kam es daraufhin hinter verschlossenen Türen zu einem sogenannten Verständigungsgespräch. Dieses diente dazu, das weitere Vorgehen bei der Verhandlung zu besprechen. Nach einer kurzen Pause erklärte die Verteidigung, dass die Angeklagten die Taten einräumten. Beide entschuldigten sich und zeigten sich reuig. „Ich war aggressiv, aber ich will mein Leben jetzt in den Griff bekommen“, sagte der Stuttgarter.