Eine ehemalige AfD-Kandidatin für den Ludwigsburger Kreistag hat im Marbacher Rathaus Hausverbot. Die Stadt Marbach hat Anzeige erstattet – die Polizei ermittelt.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Ein unrühmlicher Auftritt im Marbacher Gemeinderat hat für eine ehemalige Kreistagskandidatin der AfD ein juristisches Nachspiel. Die Stadt Marbach hat Anzeige erstattet, weil die Frau im Dezember beim Verlassen der öffentlichen Sitzung „Sieg Heil“ gerufen hatte und zuvor schon durch Störungen unangenehm aufgefallen war.

 

Die Marbacherin war erst im Frühjahr 2024 auf der Liste der AfD für die Wahl zum Kreistag in Ludwigsburg angetreten, aber nicht gewählt worden. In der Sitzung hatte sie laut Bericht dieser Zeitung vor sich hin geschimpft und den Saal verlassen, nachdem ein junger Mann, der sich gestört gefühlt hatte, sie freundlich, aber bestimmt darum gebeten hatte.

Ermittlungen stehen vor dem Abschluss

Die Stadt Marbach hatte bereits unmittelbar nach dem Eklat während der Verabschiedung des langjährigen Grünen- und Puls-Stadtrats Hendrik Lüdke angekündigt, Anzeige zu erstatten. Sie tat das nun nach Angaben der Polizei Anfang Januar wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches. „Die Ermittlungen stehen kurz vor dem Abschluss – die Akte wird demnächst der Staatsanwaltschaft Heilbronn übergeben“, sagte Yvonne Schächtele, Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.

Wie aber ist zu erklären, dass sich ausgerechnet eine Person, die sich für ein Amt in einem demokratischen Gremium beworben hatte, die Grundregeln des Miteinanders missachtet und bei der Verabschiedung eines verdienten Bürgervertreters einen faschistischen Ruf von sich gibt?

AfD-Kreisvorsitzender spricht von völlig inakzeptablem Verhalten

Von einem „völlig inakzeptablen Verhalten“ spricht Martin Hess, als Kreisvorsitzender der AfD für die Auswahl der Kandidaten mitverantwortlich. Gegen die Person sei ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet und ein sofortiger Entzug der Mitgliederrechte beschlossen worden. „Das Verhalten steht in völligem Widerspruch zu den Grundwerten, den Programmen und der Satzung unserer Partei.“ Man habe der Frau eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, sie habe aber bis jetzt nicht reagiert.