Die bisherige Satzung für das Vorkaufsrecht der Gemeinde Altbach wurde durch vier neue Satzungen ersetzt. Das hat der Gemeinderat entschieden.

Altbach - Sie ist in die Jahre gekommen. Der Altbacher Bürgermeister Martin Funk erklärte während der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass die bisherige Vorkaufsrechtsatzung aus dem Jahr 1979 einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht mehr standhalten würde. Der Grund dafür ist vor allem die räumliche Ausdehnung, für die die nun aufgehobene Satzung gegolten hatte. In ihr war fast das gesamte Gebiet Altbachs mit einem besonderen Vorkaufsrecht für die Gemeinde versehen. Allerdings muss das Vorkaufsrecht stets gut begründet werden, weil es doch ein schwerer Eingriff in grundlegende Vertragsfreiheiten bei Grundstücksgeschäften darstellt.

 

„Damit kann die Gemeinde reingrätschen. Es ist ein scharfes Schwert“, sagt Funk. Die Kommunen brauchen das Vorkaufsrecht, um größere städtebauliche Entwicklungen umsetzen zu können. Ersetzt wurde die alte Satzung durch vier neue, die nicht mehr fast das ganze Gemeindegebiet beinhalten. Die vier neuen Satzungen, die ein Vorkaufsrecht der Gemeinde beschreiben, decken nun den Bahnhofsbereich, den Ortskern, den Schulstandort und die Lenaustraße samt Edelhalde ab.

Umsetzung innerhalb von 15 Jahren

Im Gebiet Lenaustraße und Edelhalde im Westen Altbachs sollen weitere Wohngebäude gebaut werden. Konkret sieht die Planung des Verbundsbauamts Plochingen vor, entlang der Lenaustraße nachzuverdichten. Nach Norden soll ein neuer Ortsrand mit Einzelhäusern gebaut werden. Zur Erschließung der hinteren Häuser soll auch eine neue Straße gebaut werden, die im Osten an die Badstraße anschließt. Um die geplanten Projekte weiter voranzutreiben, möchte die Gemeinde Altbach als nächsten Schritt einen Bebauungsplan aufstellen. Bestehende Gewerbenutzungen sollen aufgegeben werden. Zeitlicher Horizont für die Umsetzung ist zunächst 15 Jahre. „Sonst besteht die Gefahr, dass es ein Papiertiger bleibt“, sagt Funk. Rund um die Altbacher Grundschule wurde ebenfalls eine neue Vorkaufsrechtsatzung beschlossen, die von der nördlichen Grenze des Schulgrundstücks bis zu der Staffel- und Hofstraße im Osten reicht. Im Nordosten begrenzt die Schillerstraße das Satzungsgebiet, im Süden die Kirchstraße bis zum Fußweg der Verlängerung der Silcherstraße im Westen.

Im beschriebenen Gebiet gibt es neben Wohngebäuden, das Hallenbad, die Grundschule, die ehemalige Werkrealschule und die Feuerwehr. Durch das Vorkaufsrecht möchte sich die Gemeinde Flächen für eine zukünftige Erweiterung der Schule sichern. Auch weitere Einrichtungen zur Kinderbetreuung könnten dort untergebracht werden. Darüber hinaus könnten einige Flächen dort einer Erweiterung des Feuerwehrhauses dienen.

Gastronomie soll Ortskern beleben

Generell sollen verschiedene kommunale Einrichtungen rund um den Schulstandort angesiedelt werden, um Synergieeffekte nutzen zu können. Vergleichsweise groß ist das Gebiet, für das ein Vorkaufsrecht im Ortskern und an der Ortsdurchfahrt beschlossen wurde. Nördlich der Esslinger Straße gehört vor allem der historische Ortskern dazu. In dem Gebiet gibt es Wohngebäude und Gewerbe. Vorrangiges Ziel ist es jedoch, die Ortsdurchfahrt attraktiver zu gestalten. Bisher wenig genutzte Gebiete könnten nach einem Kauf durch die Stadt anders genutzt werden. Was den Wohnraum im Ortskern angeht, so möchte die Gemeinde dort vor allem mobilitätseingeschränkten Menschen, beispielsweise Senioren, ein Angebot machen können, vielleicht in Form eines Mehrgenerationenhauses.

Darüber hinaus soll Gastronomie angesiedelt werden, um den Ortskern zu beleben und für eine höhere Lebensqualität zu sorgen. Insgesamt ist es das Ziel der Gemeinde, eine Mischung aus Gewerbe zur Nahversorgung und Wohnen zu erhalten. Für den Bereich zwischen der Wilhelmstraße und der Sedanstraße besteht ferner die Absicht, auf freien Flächen Wohngebäude bauen zu lassen.

Ortseingang soll überzeugen

Auf einer relativ kleinen Fläche beim Bahnhof bis zur Esslinger Straße sollen die bestehenden Konflikte zwischen Gewerbe und Wohnen gelöst werden. Auch soll die Wiese im Nordosten zur Neckarbrücke genutzt werden, um das Bahnhofsumfeld attraktiver zu gestalten. Die Besucher Altbachs, die mit der S-Bahn kommen, sollen an diesem „Ortseingang“ einen guten ersten Eindruck bekommen.

Nordöstlich des Bahnhofes soll außerdem ein neues Wohnraumangebot für Menschen entstehen, die mobilitätseingeschränkt sind und auf die Bahn als Verkehrsmittel setzen. Darüber hinaus soll die Nahversorgung in dem Gebiet verbessert werden. „Es ist eigentlich eine attraktive Gegend. Die Verkehrsanbindung mit der S-Bahn ist super“, so Funk.