Der EuGH kippt Regeln der deutsche Vorratsdatenspeicherung – verbietet sie aber nicht komplett. Die Koalition braucht nun kühlen Kopf, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die nahezu unendliche Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist seit Dienstag um ein weiteres Kapitel reicher. Und vieles spricht dafür, dass die Geschichte noch weiter geschrieben wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erst einmal gesagt, was er schon in der Vergangenheit immer wieder gesagt hat. Wie wild von jedem Daten zu sammeln und ohne Grund einfach auf Vorrat zu speichern, das geht nicht.