Fällt die Maskenpflicht überall, müssen Infizierte noch in Quarantäne? Das sind die Coronaregeln, die ab Sonntag in Baden-Württemberg gelten.

Maske oder nicht? Die meisten landesweiten Coronavorschriften fallen zum 3. April. Doch nicht überall. So wird etwa im Taxi die Maske weiterhin Pflicht sein, im Reisebus aber nicht. Das Taxi wird behandelt wie der ÖPNV. Den regelt das Land. Baden-Württemberg sieht in Bussen und Bahnen und eben Taxen weiterhin die Maskenpflicht vor, erklärt ein Sprecher von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).

 

So sieht es bei Bussen aus

Maske auf heißt es auch im Fernverkehr, in Zügen ebenso wie in Flugzeugen. Bei Bussen wird es komplizierter. In Fernbussen, also etwa Flixbussen, herrscht Maskenpflicht, da sie als Teil des Personenfernverkehrs gelten. In Reisebussen (bei Ausflugsfahrten) dagegen können die privaten Unternehmer selbst regeln, ob sie Masken verlangen.

Aldi fordert zum freiwilligen Tragen von Masken auf

Die Vorschrift zum Tragen der Maske entfällt ab Sonntag auch in Lokalen oder im Einzelhandel. Dennoch können die Betreiber für ihre Unternehmen das Tragen von Masken vorschreiben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appelliert an Aldi, Lidl und Co., ihre Kunden auch ohne Vorgabe nur mit Maske einzulassen. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Aldi Süd: „Wird keine Maskenpflicht vorgeschrieben, behalten wir uns eine Empfehlung an Mitarbeiter:innen und Kund:innen vor, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen“. Rewe teilte mit, man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben. Lidl kündigte an, wenn die Landesverordnung die Aufhebung der Maskenpflicht für Kunden vorsehe, sie sich auch daran halten werden. Kaufland äußerte sich abwartend.

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Die vom Land vorgeschriebene Maskenpflicht gilt weiterhin im medizischen Bereich, beispielsweise für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen. Ebenso in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete oder in Obdachlosenunterkünften.

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Regeln für den Arbeitsplatz

Allerdings kann auch am Arbeitsplatz eine Maske vorgeschrieben werden. Der betriebliche Infektionsschutz ist bundesweit geregelt. In Betrieben müssen bis 25. Mai noch „Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit“getroffen werden. Die Arbeitgeber müssen dazu eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. So ist Maskenpflicht überall dort vorgeschrieben, „wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten“. Auch regelmäßige Testangebote, ein Mindestabstand von 1,5 Metern und „infektionsschutzgerechtes Lüften“ von Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden gelten als bewährte Basisschutzmaßnahme.

So läuft es mit der Quarantäne

Auch wenn die meisten Vorschriften fallen, gibt es bei den Quarantänevorschriften laut Landessozialministerium zunächst keine Änderungen. Wer positiv getestet ist, geht sieben Tage in Quarantäne und kann sich dann frei testen. Ohne Test dauert die Quarantäne zehn Tage. Kontaktpersonen, die dreimal geimpft oder in den vergangenen drei Monaten genesen oder zum zweiten Mal geimpft worden sind, müssen nicht in Quarantäne. Jedoch haben die Gesundheitsminister der Länder den Bund aufgefordert, die Quarantäneregeln zu überprüfen.

Wo die Testpflicht weiterhin gilt

Regelmäßige Tests für Ungeimpfte sind weiterhin Vorschrift an Schulen, in Kitas, Krankenhäusern, Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten und etwa in Justizvollzugsanstalten.

Kontaktbeschränkungen fallen

Kontaktbeschränkungen wird es vom 3. April an nicht mehr geben. Veranstaltungen können vor vollem Haus und ohne Einschränkungen stattfinden. Auch im Europark Rust wird ab Sonntag keine Maske mehr verlangt.

Das Land wird die neuen Regeln in eine Coronaverordnung fassen, die am Freitag verabschiedet werden und am Sonntag in Kraft treten soll.