Offenlegung aller Nebeneinkünfte, ein Limit für Geschenke und ein „Lobbyregister“: mit solchen Vorschlägen wollen die Grünen die Transparenz im baden-württembergischen Landtag erhöhen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Als Konsequenz aus dem EnBW-Deal von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wollen die Grünen die Transparenz im Landtag erhöhen. Angesichts des engen Zusammenspiels zwischen Mappus und dem Investmentbanker Dirk Notheis setzt sich die Fraktion dafür ein, die Offenlegungsregeln des Parlaments zu erweitern. „Die Öffentlichkeit sollte besser nachvollziehen können, wann politische Akteure womöglich nach Einzelinteressen handeln“, sagte der Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Sckerl zur Begründung. Man müsse dem Eindruck entgegenwirken, dass die Politik von solchen Einzelinteressen geleitet werde.

 

„Ausgangspunkt“ für die Vorschläge der Grünen war laut Sckerl ein Vorgang um den CDU-Abgeordneten und Sparkassenpräsidenten Peter Schneider. Erst durch einen StZ-Bericht war bekannt geworden, dass Schneider privat 500 EnBW-Aktien besaß, die er nach dem Rückkauf durch das Land veräußerte – und somit von dem dadurch bedingten Kurssprung profitierte. Nach den geltenden Offenlegungsregeln musste er den Aktienbesitz bei der Beratung im Plenum des Landtags nicht angeben; dazu wäre er nur bei einer Befassung in einem Ausschuss verpflichtet gewesen.

Sckerl bedauert „Ängstlichkeit“ der CDU

Solche „Interessenverknüpfungen“ sollen nach dem Papier der Grünen künftig auch bei der Mitwirkung im Plenum offengelegt werden müssen. Einen entsprechenden Vorstoß hatten Grüne und SPD bereits mit einem gemeinsamen Antrag unternommen; dieser war vor einem knappen Jahr im Präsidium des Landtags beraten, dann aber zunächst nicht weiter verfolgt worden. Als Grund nannte Sckerl Widerstände aus der CDU; deren „Ängstlichkeit“ sei jedoch nicht begründet.

Nach dem Vorschlag der Grünen müssten Abgeordnete künftig auch Finanzengagements in erneuerbare Energien angeben – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Beteiligung etwa an einer Energiegenossenschaft müssten sie erst offenlegen, wenn diese direkt von Geldern des Landes profitiere. Bei der Beratung von allgemeinen Vorgaben für die Energiepolitik wäre dies keine Pflicht, sagte Sckerl. Insgesamt werde eine solche Konstellation in der Landespolitik weitaus seltener vorkommen als in der Kommunalpolitik.

100-Euro-Obergrenze für Geschenke

In den weiteren Punkten ihrer „Transparenzinitiative“ fordern die Grünen, dass Abgeordnete alle Nebeneinkünfte, die mit dem Mandat zusammenhängen, vollständig offenlegen. Die Fraktion gehe dabei mit gutem Vorbild voran und wolle zur Nachahmung anregen, sagte Sckerl (siehe Infoelement). Es bedeute „eine neue Qualität“, dass Nebeneinkünfte in diesem Umfang veröffentlicht würden.

Mehr Transparenz fordern die Grünen auch bei Spenden und Geschenken an Abgeordnete. Spenden von Privatpersonen, Unternehmen oder Verbänden müssten ab einer gewissen Bagatellgrenze grundsätzlich veröffentlicht werden. Derzeit ist dies nur vorgeschrieben, wenn ein Spender mehr als 1534 Euro pro Jahr gewährt. Für die Annahme von Geschenken will die Fraktion eine Obergrenze von 100 Euro einführen.

Lobbyisten sollen sich registrieren lassen

Mehr Licht wollen die Grünen in die Lobbyarbeit bringen, die von den Bürgern laut Sckerl als „Grauzone“ wahrgenommen werde. Dazu empfehlen sie ein „Lobbyregister“, in das sich Verbände eintragen müssten, wenn sie im Landtag tätig werden wollten. Auch der Einfluss der Lobbyisten auf die politische Willensbildung müsse offengelegt werden. So sollten die Verbände etwa angeben, welchen finanziellen Aufwand sie für sogenannte parlamentarische Abende betrieben. Bei diesen oft mit einem Essen verbundenen Treffen dürfe es nicht um das „Verwöhnen von Abgeordneten“ gehen, sagte Sckerl. Er forderte zudem verbindliche „Spielregeln“ für die Lobbyarbeit.

Die Grünen wollen mit ihrem Vorschlägen nun auf die anderen Fraktionen zugehen. Es gebe bereits einzelne Rückmeldungen, aber noch kein Gesamtbild, sagte Sckerl. Ziel sei es, mehr Transparenz „möglichst im Einvernehmen“ mit allen Fraktionen zu erreichen; dies habe sich bei Fragen bewährt, die das Parlament beträfen.