Die VHS informiert über das schwierige Thema.

Leonberg - Wie erstellt man eine Patientenverfügung richtig? Darum dreht sich ein Vortrag an der Volkshochschule am Dienstag, 10. März, den die Anwältin Petra Vetter hält. Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungsmaßnahmen der Arzt am Ende des Lebens durchführen darf und welche nicht. Aber wie formuliert man die Patientenverfügung am besten, damit sie auch beachtet wird? Was ist eine Patientenverfügung überhaupt und wer braucht sie? Und was ist zu tun, wenn trotz Patientenverfügung die Ärzte weiterbehandeln wollen? Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht und Buchautorin zum Thema, wird aus ihrer langjährigen Berufspraxis berichten und anhand konkreter Beispielfälle umfassend auf all diese Fragen Antworten geben.

 

Auch auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum heftig umstrittenen „Sterbehilfe-Paragrafen“ kann die Referentin in diesem Zusammenhang eingehen. Ärzte, Schwerstkranke und Sterbehilfevereine hatten vor vier Jahren in Karlsruhe Beschwerde gegen den Sterbehilfe-Paragrafen eingereicht. Die Referentin ist eine der Anwältinnen, die vier Ärzte in dem Verfahren vertreten hat, und sie kann aus erster Hand von der Urteilsbegründung berichten.

Der Vortrag findet am Dienstag im Konferenzraum der Volkshochschule Leonberg (Neuköllner Straße 3) statt. Beginn ist um 19 Uhr. Der Eintritt an der Abendkasse kostet fünf Euro.