Beim VHS-Vortrag am Mittwoch, 23. Oktober, geht es um Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Leonberg - Die Frage, was geschehen soll, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, betrifft jeden – und doch haben viele Menschen diese Frage nicht oder nur unzureichend geregelt. Die Volkshochschule Leonberg bietet am Mittwoch, 23. Oktober, um 19 Uhr einen Vortrag mit Petra Vetter zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ an.

 

Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungsmaßnahmen der Arzt am Ende des Lebens durchführen darf und welche nicht. Eine frühzeitig erteilte Vorsorgevollmacht für das Alter erspart vielen Menschen die gerichtlich angeordnete Betreuung. Doch worin unterscheiden sich diese Verfügungen grundsätzlich und wie erstellt man eine Vollmacht und Patientenverfügung so korrekt, damit auch im Ernstfall die Rechtsverbindlichkeit gesichert ist? Wie wählt man die richtigen Vertreter aus und welche Kosten fallen bei der Abfassung der Urkunden an?

Petra Vetter, Fachanwältin für Medizin- und Familienrecht, wird aus ihrer langjährigen Berufspraxis lebendig berichten und anhand konkreter Beispielfälle auf alle diesbezüglichen Fragen Antworten geben. Der Vortrag findet im Konferenzraum der VHS-Leonberg, in der Neuköllner Straße 3, statt. Der Eintritt kostet fünf Euro an der Abendkasse.