Kreisseniorenrat und Stadt laden erfahrene Referenten ein. Die Stadthalle platzt aus allen Nähten.

Leonberg - Es kommt selten vor, dass der Hausmeister der Stadthalle mögliche Besucher wegen Überfüllung abweisen muss. Doch bei der Veranstaltung mit den Themen „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ , zu dem die Stadt und der Kreisseniorenrat eingeladen haben, ist dies der Fall gewesen.

 

Erfahrene Referenten informierten aus ihrer Sicht über die verschiedenen Verfügungen und Vollmachten mit den Möglichkeiten, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Doch bevor Oberbürgermeister Martin Kaufmann Grußworte sprechen konnte, musste die Halle, die mit 900 Besuchern total gefüllt war, aus Sicherheitsgründen die Türen schließen. „So kam es, dass fast 100 Interessierte unverrichteter Dinge wieder den Nachhauseweg antreten mussten“, bedauert Manfred Koebler, der Vorsitzende des Kreisseniorenrates Böblingen. Er hat die Veranstaltung moderiert.

Nach kurzer Zeit war alles vergriffen

„Auch die 600 Vorsorge-Broschüren, 800 Vorsorgehefte und 600 extra Formulare reichten nicht aus, um diesem Ansturm zu genügen. Der Kreisseniorenrat wird daher weitere Broschüren und Formulare ins Rathaus Leonberg bringen“, sagt Koebler Die nächste Großveranstaltung zu Vorsorge-Verfügungen richtet der Kreisseniorenrat in der Festhalle in Magstadt am 5. Juni um 18 Uhr aus. Auch für Rutesheim ist bereits ein Vortragsabend am 19. März 2020 in de Aula der Mensa festgelegt.

Eingeladen als Referenten waren in Leonberg Andreas Kleiß, der Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen, Holger Weidenmann, Notar in Leonberg, der Leonberger Internist und Palliativmediziner Dietmar Epple sowie Reinhard Ernst, der Vorsitzende des Vereins INSEL Leonberg. Ihre Vorträge sind auch auf der Homepage des Kreisseniorenrats www.kreisseniorenrat-boeblingen.de unter „Aktuelles“ abrufbar. Im Kapitel „Dokumente und Broschüren“ können sich Interessierte die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausdrucken. Hier finden sie auch Hinweise zur Registrierung ihrer Dokumente im Vorsorgeregister, ein Beispiel für Bevollmächtigungen an mehrere Familienmitglieder und wie man die Patientenverfügung mit einer Organspende verbinden kann und noch vieles mehr.

Es gibt viele Anfragen besorgter Bürger, ob die Böblinger Patientenverfügung geändert werden muss wegen eines im Juli 2016 gefällten Urteils des Bundesgerichtshofes. „Da hier die Krankheitssituationen genau beschrieben sind, ist keine Änderung erforderlich“, sagt Koebler. Diese Patientenverfügung wurde stets an neue gesetzliche Regelungen und medizinische Erkenntnisse angepasst. Daher empfiehlt es sich, solche Patientenverfügungen, die älter sind als drei Jahre, gegen neue auszutauschen.

Riesengroße Nachfrage

Bei seiner Begrüßung betonte Oberbürgermeister Martin Kaufmann die gute Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat. „Unsere Themen erfreuen sich großer Aufmerksamkeit“, sagt der Vorsitzende Manfred Koebler. Seit zehn Jahren veranstaltet der Kreisseniorenrat Bewerbungstraining an der August-Lämmle-Schule und am Berufsschulzentrum. „Auch im Krankenhaus Leonberg, das einen hervorragenden Ruf genießt, hat das Team schon weit mehr als 700 Patienten begleitet und die Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat ist ausgezeichnet“, ist Koebler voll des Lobes.

Achtung vor falschen Polizisten

Die Organisatoren der Veranstaltung in der Stadthalle nutzten die Gelegenheit, auch das Problem „Falsche Polizisten“ vor 900 Menschen anzusprechen. Dazu war Polizeihauptkommissar Günter Menyhert eingeladen. Sein Tipp: „Wer einen Anruf der Polizei erhält mit dem Hinweis, es werde in Kürze eingebrochen und die Aufforderung erfolgt, Wertgegenstände und Bares der Polizei zu übergeben, soll sofort auflegen, zum Nachbarn gehen und von dort die echte Polizei unter 110 anrufen. Wer das vom eigenen Telefon macht, kommt mit der 110 wieder zum Gauner zurück, der eine Fangschaltung geschaltet hat und damit bestätigt, dass er doch der richtige (natürlich falsche) Polizist ist.“

Im Foyer der Stadthalle hatten zudem 22 Organisationen und Vereine aus dem sozialen Bereich die Gelegenheit genützt, ihre Angebote und Dienstleistungen darzustellen und mit den vielen interessierten Besuchern zu sprechen.

Zusätzliche Broschüren können von Freitag, 22. März an, bei Udine Thiel im ersten Stock, Zimmer 01.36 kostenlos abgeholt werden. Weitere Infos auch unter www.kreisseniorenrat-boeblingen.de

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wenn Vollmachten an mehrere vergeben werden, wie wird eine Reihenfolge festgelegt?Antwort: Wenn mehreren eine Vollmacht ausgehändigt wird (am besten jedem seine eigene ohne Bezug zu den anderen), dann kann jeder alleine für sich im Sinne des Vollmachtgebers handeln. Es kann eine Reihenfolge festgelegt werden im so genannten Innenverhältnis, wo unabhängig von einem Notar eine Reihenfolge bestimmt wird.

Frage: In einer älteren „General- und Vorsorgevollmacht“ sind einzelne Elemente einer Patientenverfügung an verschiedenen Stellen eingetragen. Braucht es eine neue Vorsorgevollmacht?

Antwort: Nein, es sei denn in der Vollmacht selbst hat sich etwas verändert. Allerdings sollte eine neue Patientenverfügung ausgefüllt werden. Es ist wahrscheinlich, dass bei älteren Vollmachten die Bezeichnung der Krankheitssituationen und der medizinischen Maßnahmen nicht beschrieben sind. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juli 2016 gefordert.

Frage: Muss eine Patientenverfügung vom Notar bestätigt werden und muss man sie alle zwei Jahre selbst bestätigen?

Antwort: Nein, eine Patientenverfügung hat mit dem Notar oder Rechtsanwalt nichts zu tun. Es ist ein ureigenes Dokument. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen und ihm eine Kopie für die Patientenakte zu geben. Außerdem kann man alle zwei bis drei Jahre überprüfen, ob man noch zu den gemachten Aussagen steht, oder ob man etwas geändert haben möchte. Dann einfach eine neue Patientenverfügung ausfüllen und die alte vernichten.